Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)      Es wird beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 108 "Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ eine 1. Änderung vorzunehmen (Änderungsbeschluss). Der Geltungsbereich wird entsprechend der Anlage zur Drucksache festgelegt. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.

b)      Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 "Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ – 1. Änderung – (Planzeichnung und Begründung) wird angenommen.

c)       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 "Gewerbegebiet Bahlen-Süd“ – 1. Änderung – einschl. Entwurf der Begründung wird für die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Dinklage öffentlich ausgelegt. Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Außerdem wird der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Dinklage zur Einsicht zur Verfügung gestellt.