Beschluss:

a)       Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Geflügelhaltung Langwege“ – 1. Änderung – abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.

b)      Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 101 „Geflügelhaltung Langwege“ – 1. Änderung – wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) einschl. Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.