Beschluss:
a)
Die
während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101
„Geflügelhaltung Langwege“ – 1. Änderung – abgegebenen Stellungnahmen werden
gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen.
b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 101 „Geflügelhaltung Langwege“ – 1. Änderung – wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) einschl. Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.