Beschlussvorschlag:

a)       Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Außenbereichssatzung Wulfenau abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Drucksache abgewogen. Die Stellungnahme des Landkreises wird wie folgt abgewogen:

 

Städtebau: Den Bedenken des Landkreises wird nicht entsprochen. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung wird nicht geändert.

 

Es wird eine textliche Bestimmung in die Satzung aufgenommen, wonach für Neubauvorhaben eine maximale Bautiefe von 50 m zur Quakenbrücker Straße gelten soll.

 

Umweltschützende Belange: Der Anregung wird nicht entsprochen. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang im Bereich der Außenbereichssatzung Bauvorhaben beantragt und errichtet werden, so dass das entstehende Kompensationsdefizit nicht ermittelt werden kann. Der Ersatz/Ausgleich für entstehende Eingriffe in Natur und Landschaft soll grds. auf dem betroffenen Baugrundstück erfolgen; die Größe der Grundstücke im Satzungsgebiet ist hierfür ausreichend. Nur in Ausnahmefällen kommt eine Kompensation auf Flächen außerhalb des Satzungsgebietes in Betracht; diese ist vom betreffenden Bauherrn im Einzelfall nachzuweisen.

 

Wasserwirtschaft: Die Anregungen zur Ableitung des Regenwassers werden berücksichtigt und bei evtl. anstehenden Baumaßnahmen beachtet. Der Hinweis zum Gewässer III. Ordnung der Hase-Wasseracht wird zur Kenntnis genommen. Da gem. § 24 NStrG längs der Landesstraße bauliche Anlagen in einer Entfernung bis zu 20 m vom Rand der Fahrbahn nicht errichtet werden dürfen, ist der erforderliche Abstand von 5 m zur oberen Böschungskante in jedem Fall gewährleistet.

 

Planentwurf: Der Anregung wird entsprochen und die Präambel entsprechend geändert.

 

b)      Die Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Wulfenau der Stadt Dinklage wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) einschl. Begründung als Satzung beschlossen.