Sitzung: 27.04.2023 Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DS-19-0236
Beschlussvorschlag:
a)
Die während der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der
Außenbereichssatzung Wulfenau abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der
Anlage zur Drucksache abgewogen. Die Stellungnahme des Landkreises wird wie
folgt abgewogen:
Städtebau: Den Bedenken
des Landkreises wird nicht entsprochen. Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung
wird nicht geändert.
Es wird eine textliche Bestimmung in die Satzung aufgenommen, wonach für
Neubauvorhaben eine maximale Bautiefe von 50 m zur Quakenbrücker Straße gelten
soll.
Umweltschützende Belange:
Der Anregung wird nicht entsprochen. Zur Zeit ist noch nicht absehbar, ob und
in welchem Umfang im Bereich der Außenbereichssatzung Bauvorhaben beantragt und
errichtet werden, so dass das entstehende Kompensationsdefizit nicht ermittelt
werden kann. Der Ersatz/Ausgleich für entstehende Eingriffe in Natur und
Landschaft soll grds. auf dem betroffenen Baugrundstück erfolgen; die Größe der
Grundstücke im Satzungsgebiet ist hierfür ausreichend. Nur in Ausnahmefällen
kommt eine Kompensation auf Flächen außerhalb des Satzungsgebietes in Betracht;
diese ist vom betreffenden Bauherrn im Einzelfall nachzuweisen.
Wasserwirtschaft: Die
Anregungen zur Ableitung des Regenwassers werden berücksichtigt und bei evtl.
anstehenden Baumaßnahmen beachtet. Der Hinweis zum Gewässer III. Ordnung der
Hase-Wasseracht wird zur Kenntnis genommen. Da gem. § 24 NStrG längs der
Landesstraße bauliche Anlagen in einer Entfernung bis zu 20 m vom Rand der
Fahrbahn nicht errichtet werden dürfen, ist der erforderliche Abstand von 5 m
zur oberen Böschungskante in jedem Fall gewährleistet.
Planentwurf: Der Anregung
wird entsprochen und die Präambel entsprechend geändert.
b) Die Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Wulfenau der Stadt Dinklage wird unter Berücksichtigung der Abwägung zu a) einschl. Begründung als Satzung beschlossen.