a) Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 95 „Dinklager Ring/Bahler Straße“ aus dem
Jahr 2013 setzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit zugewiesenen Lärm-Emissionskontin-genten
fest; Betriebsleiterwohnungen sind allgemein zulässig. Zur Erschließung des
Gewerbegebietes ist eine von der K 266 „Bahler Straße“ abzweigende Straße mit
einer nach Süden abzweigenden Stichstraße eingeplant. Außerdem sieht der Bebauungsplan
eine Verlegung der Gräben mit Neuordnung der Entwässerung im Plangebiet vor.
Mit der Erschließung des Gewerbegebietes ist noch nicht begonnen worden.
Da im Jahr 2015 die Absicht bestand, dass ein
Dinklager Gewerbebetrieb die komplette stadteigene Fläche erwirbt, hat der
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2015 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 95 in der Weise zu ändern, dass auf die eingeplanten
Erschließungsstraßen verzichtet wird. Außerdem wurde beschlossen, die privaten
Flächen im Norden des Plangebietes aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Sie
sollen später – zusammen mit Nachbarflächen – in einem eigenen
Bauleitplanverfahren überplant werden (Erschließung vom Dinklager Ring).
Inzwischen hat der genannte Dinklager
Gewerbebetrieb kein Interesse mehr am Erwerb der kompletten Fläche. Der Stadt
liegen jedoch Anfragen mehrerer Betriebe auf Erwerb kleinerer
Gewerbegrundstücke vor. Aus diesem Grunde ist nunmehr doch eine
Erschließungsstraße notwendig. Wegen der bereits beschlossenen Herausnahme der
nördlichen privaten Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist –
im Gegensatz zum Ursprungsplan – für die Erschließung des Gebietes eine
Stichstraße in Ost-West-Richtung (abzweigend von der K 266) ausreichend. Die
übrigen Festsetzungen (GRZ, Baumassenzahl, Lärmkontingente usw.) können aus dem
rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen werden; das Entwässerungs-system ist
zu überarbeiten.
Vom Bauamt wurde inzwischen ein Vorentwurf der B-Plan-Neufassung mit Einplanung der geänderten Erschließung erstellt (s. Anlage), der in der Sitzung vorgestellt wird