a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Die Hofstelle
Höner Feld Nr. 25/67 in der Bauernschaft Höne, Stadt Dinklage, wird
von der
Familie Vodde bewirtschaftet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der
Standort
langfristig planungsrechtlich gesichert werden.
Der
landwirtschaftliche Betrieb Vodde betreibt schwerpunktmäßig Ackerbau sowie
Schweinemast
und Rinderhaltung. Es handelt sich um einen standort- und
flächengebundenen
Betrieb. Die Flächenausstattung ist die Basis der Betriebsführung
bzw. der
Bewirtschaftung der Hofstelle und bietet nach aktuellen Maßstäben eine
gesicherte
Grundlage für die weitere Betriebsentwicklung.
Gleichwohl
deckt sie nicht den Umfang ab, der notwendig ist, um die angestrebte
betriebliche
Entwicklung auf der Hofstelle im Bereich der Tierhaltung gemäß § 201
BauGB als
landwirtschaftliche Tierhaltung zu klassifizieren. Insofern ist die Errichtung
zusätzlicher
Anlagen auf der bislang im Außenbereich gelegenen Hofstelle gemäß
BauGB § 35
(1) Nr. 4 zu beurteilen. Die privilegierte Errichtung baulicher Anlagen im
Außenbereich
beschränkt § 35 (1) Nr. 4 insbesondere bei der Tierhaltung. Die aktuell
auf der
Hofstelle gehaltenen Tierbestände überschreiten die in Nr. 4 in Verbindung
mit dem UVPG
gesetzten Grenzwerte.
Für die
weitere Entwicklung auf der Hofstelle wird somit eine Bauleitplanung
notwendig,
die den betroffenen städtebaulichen Belangen Rechnung trägt.
Das
Plangebiet ist Teil des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes
Nr. 96.2
„Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Mit diesem setzt die Stadt Dinklage
einen
grundlegenden städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung der
landwirtschaftlichen Betriebsstandorte im Stadtgebiet. Er setzt Flächen fest,
die von der Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind. Damit hat die
Stadt entschieden, an welchen Standorten aus städtebaulicher Sicht Raum für die
Errichtung von Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet gegeben ist, und zwar in
Abhängigkeit von und zugeordnet zu den aktiven Betriebsstandorten.
Basierend auf
dieser Entscheidung und basierend auf den eingangs angeführten
Merkmalen des
landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Vodde sieht die Stadt die
Voraussetzungen
dafür gegeben, die Hofstelle als Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung
Landwirtschaftliche Betriebsstätte planungsrechtlich zu sichern
und damit am
Standort eine langfristige landwirtschaftliche Betriebsentwicklung zu
ermöglichen.
Ziel ist, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des aktuell
geplanten
Vorhabens und Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Standort
zu schaffen,
unter Wahrung der sonstigen Raumfunktionen des Außenbereichs. Für
das konkret
anstehende Bauvorhaben zur Erweiterung der Bullenmast bestimmt
somit der
vorhabenbezogene Bebauungsplan in Verbindung mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan
das Planungsrecht. Der Bestand der Hofstelle wird in den
Vorhaben- und
Erschließungsplan einbezogen, da im Gegenzug zur Erweiterung der
Stadt
Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Felde“ Emissionen aus
der Rinderhaltung die Emissionen aus der Schweinehaltung im
Bestand
vermindert werden müssen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst
somit
letztlich den gesamten Baubestand auf der Hofstelle, um ihn planungsrechtlich
abzusichern.
Darüber
hinaus wird die gemäß Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan
Tierhaltungsanlagen“
vorgesehene Erweiterungsfläche in den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
einbezogen, um den Standort insgesamt als landwirtschaftliche
Betriebsstätte
langfristig planungsrechtlich verfügbar zu machen, dies im Ausgleich
mit den
Belangen der Siedungsentwicklung und der Freiraumnutzung im Randbereich
zum
Siedlungsraum der Kernstadt Dinklage. Die Sicherung der Freiraumqualitäten im
nahe
gelegenen Siedlungsraum und im unbebauten Außenbereich, insbesondere für
das
Wohnumfeld und die landschaftsbezogene Erholung, stehen hier im Vordergrund.
Der
Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat eine Größe von ca. 4 ha.