Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 "Höner Feld"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Annahme des Vorentwurfes für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
DS-18-0079
Art
Sitzungsvorlage

 

Die Hofstelle Höner Feld Nr. 25/67 in der Bauernschaft Höne, Stadt Dinklage, wird

von der Familie Vodde bewirtschaftet. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll der

Standort langfristig planungsrechtlich gesichert werden.

 

Der landwirtschaftliche Betrieb Vodde betreibt schwerpunktmäßig Ackerbau sowie

Schweinemast und Rinderhaltung. Es handelt sich um einen standort- und

flächengebundenen Betrieb. Die Flächenausstattung ist die Basis der Betriebsführung

bzw. der Bewirtschaftung der Hofstelle und bietet nach aktuellen Maßstäben eine

gesicherte Grundlage für die weitere Betriebsentwicklung.

 

Gleichwohl deckt sie nicht den Umfang ab, der notwendig ist, um die angestrebte

betriebliche Entwicklung auf der Hofstelle im Bereich der Tierhaltung gemäß § 201

BauGB als landwirtschaftliche Tierhaltung zu klassifizieren. Insofern ist die Errichtung

zusätzlicher Anlagen auf der bislang im Außenbereich gelegenen Hofstelle gemäß

BauGB § 35 (1) Nr. 4 zu beurteilen. Die privilegierte Errichtung baulicher Anlagen im

Außenbereich beschränkt § 35 (1) Nr. 4 insbesondere bei der Tierhaltung. Die aktuell

auf der Hofstelle gehaltenen Tierbestände überschreiten die in Nr. 4 in Verbindung

mit dem UVPG gesetzten Grenzwerte.

 

Für die weitere Entwicklung auf der Hofstelle wird somit eine Bauleitplanung

notwendig, die den betroffenen städtebaulichen Belangen Rechnung trägt.

 

Das Plangebiet ist Teil des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplanes

Nr. 96.2 „Entwicklungsplan Tierhaltungsanlagen“. Mit diesem setzt die Stadt Dinklage

einen grundlegenden städtebaulichen Rahmen für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsstandorte im Stadtgebiet. Er setzt Flächen fest, die von der Bebauung mit Tierhaltungsanlagen freizuhalten sind. Damit hat die Stadt entschieden, an welchen Standorten aus städtebaulicher Sicht Raum für die Errichtung von Tierhaltungsanlagen im Stadtgebiet gegeben ist, und zwar in Abhängigkeit von und zugeordnet zu den aktiven Betriebsstandorten.

 

Basierend auf dieser Entscheidung und basierend auf den eingangs angeführten

Merkmalen des landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Vodde sieht die Stadt die

Voraussetzungen dafür gegeben, die Hofstelle als Sonderbaufläche mit der

Zweckbestimmung Landwirtschaftliche Betriebsstätte planungsrechtlich zu sichern

und damit am Standort eine langfristige landwirtschaftliche Betriebsentwicklung zu

ermöglichen.

 

Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des aktuell

geplanten Vorhabens und Planungssicherheit für den landwirtschaftlichen Standort

zu schaffen, unter Wahrung der sonstigen Raumfunktionen des Außenbereichs. Für

das konkret anstehende Bauvorhaben zur Erweiterung der Bullenmast bestimmt

somit der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Verbindung mit dem Vorhaben- und

Erschließungsplan das Planungsrecht. Der Bestand der Hofstelle wird in den

Vorhaben- und Erschließungsplan einbezogen, da im Gegenzug zur Erweiterung der

Stadt Dinklage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 102 „Höner Felde“ Emissionen aus der Rinderhaltung die Emissionen aus der Schweinehaltung im

Bestand vermindert werden müssen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan umfasst

somit letztlich den gesamten Baubestand auf der Hofstelle, um ihn planungsrechtlich

abzusichern.

 

Darüber hinaus wird die gemäß Bebauungsplan Nr. 96.2 „Entwicklungsplan

Tierhaltungsanlagen“ vorgesehene Erweiterungsfläche in den vorhabenbezogenen

Bebauungsplan einbezogen, um den Standort insgesamt als landwirtschaftliche

Betriebsstätte langfristig planungsrechtlich verfügbar zu machen, dies im Ausgleich

mit den Belangen der Siedungsentwicklung und der Freiraumnutzung im Randbereich

zum Siedlungsraum der Kernstadt Dinklage. Die Sicherung der Freiraumqualitäten im

nahe gelegenen Siedlungsraum und im unbebauten Außenbereich, insbesondere für

das Wohnumfeld und die landschaftsbezogene Erholung, stehen hier im Vordergrund.

 

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat eine Größe von ca. 4 ha.