Betreff
Antrag der Katholischen Kirchengemeinde auf Kostenübernahme für die Einstellung von 3 FSJler (freiwilliges soziales Jahr) in den Kindergärten St. Catharina, St. Martin und St. Theresia
Vorlage
DS-18-0081
Art
Sitzungsvorlage

Mit Schreiben vom 16.03.2017 wurde von der Katholischen Kirchengemeinde  mitgeteilt, dass Sie für das neue Kindergartenjahr 2017/2018 für die Kindergärten

St. Catharina, St. Martin und St. Theresia jeweils einen FSJler einstellen möchte.

 

Der Antrag wird mit den erhöhten Anforderungen an die Erzieherinnen und auch im Blick auf die Erwerbung von sozialen Kompetenzen für Jugendliche, die durch ein freiwilliges Jahr einen Einblick in das Berufsfeld des Erziehers bekommen, begründet.

Die Kosten belaufen sich z. Zt. auf ca. 7.739,40 Euro pro FSJler.

 

Ein gleichlautender Antrag wurde bereits im September 2015 für das Kindergartenjahr 2016/2017 gestellt.

Dem Antrag wurde vom Ausschuss JFS vom 09.11.2015 (JFS-17-0013) (DS-17-0581) nicht zugestimmt und vom Verwaltungsausschuss am 16.11.2015 (VA-17-0042) abgelehnt.

 

Die Verwaltung schlägt erneut vor, dem Antrag der Katholischen Kirchengemeinde nicht zuzustimmen. Die personelle Ausstattung der Kindergärten entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und dem Regulativ des Bischöflich Münsterschen Offizialats.

 

Die Bezuschussung wäre eine freiwillige Leistung der Stadt.

Auch andere soziale Träger  /  Einrichtungen könnten einen entsprechenden Antrag stellen.  

 

Sicherlich mögen die Anforderungen an die Erzieherinnen in den letzten Jahren gestiegen sein und die Einstellung eines FSJlers zu einer Entlastung führen. Auch ist es löblich den FSJlern einen Einblick in den Beruf ermöglichen zu wollen.

Angesichts der knappen Haushaltsmittel ist es jedoch nicht zu rechtfertigen und zu vertreten die Kosten zu übernehmen.

 

 

 

Kosten

Die voraussichtlichen Kosten für 3 FSJler belaufen sich im Kindergartenjahr 2017/2018 auf insgesamt 23.218,20 Euro.

Die anfallenden Kosten würden über die Kostenabrechnung für die Kindergärten

abgerechnet und wären im Haushaltsjahr 2017 und 2018 einzuplanen.

 

Das Offizialat Vechta beteiligt sich an den Personalkosten im Rahmen der bestehenden Verträge für den jeweiligen Kindergarten.

Max. 10 %, bzw. keine Beteiligung, soweit der kirchliche Anteil bereits

überschritten ist.