Betreff
Fortführung des Mobilitätssystems „moobil+“
Vorlage
DS-18-0215
Art
Sitzungsvorlage

1. Rückblick und aktueller Stand

Der Betrieb des Mobilitätssystems „moobil+“ wurde im November 2013 aufgenommen und nach erfolgreicher Pilotphase im Jahr 2015 um weitere vier Jahre verlängert.

Folgende Ergebnisse sind nun nach rund vier Jahren Betrieb zu verzeichnen:

  • Einsatz von 14 Fahrzeugen
  • über 13.000 registrierte Kunden
  • über 505.000 beförderte Fahrgäste
  • über 225.000 Anrufe in der Mobilitätszentrale
  • über 35.000 Besucher bei Facebook
  • über 92.000 Besucher auf www.moobilplus.de
  • 40 moobil+-Berater
  • 29 neu geschaffene Arbeitsplätze
  • 521 Haltestellen auf 15 Linien

 

Aufgrund dieser Kenngrößen und vor dem Hintergrund, dass die Fahrgastzahlen weiterhin steigen, kann festgestellt werden, dass es sich bei moobil+ um ein sehr erfolgreiches System handelt. Es genießt bundesweite Aufmerksamkeit und gilt mittlerweile als eines der wichtigsten Leuchtturmprojekte für den ÖPNV in ländlich geprägten Regionen in Deutschland.

Vom Landkreis Cloppenburg wurde mittlerweile beschlossen, ein neues Rufbus-System einzuführen, das moobil+ an vielen Stellen sehr ähnelt. Der Betrieb des neuen Systems soll am 1. April 2020 aufgenommen werden. Die beiden Kreisverwaltungen befinden sich seitdem in regem Austausch, um die sich ergebenden Synergieeffekte zu identifizieren und zu nutzen. 

3. Ausschreibung moobil+-Verkehrsleistungen

Der Landkreis Vechta hatte die Erbringung der moobil+-Verkehrsleistungen bis zum 30.10.2019 per Direktvergabe beauftragt. Um die weiteren vergaberechtlichen Möglichkeiten des Landkreises zur Fortführung von moobil+ zu klären, hat der Landkreis nun von der Kanzlei Rödl & Partner ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Wesentliches Ergebnis ist, dass eine Verlängerung des bestehenden Auftrags oder eine erneute Direktvergabe rechtlich nicht zulässig sind und zur Neuvergabe der Verkehrsleistungen ein wettbewerbliches Verfahren (Ausschreibung) eingeleitet werden muss.

 

Der Landkreis Vechta muss nun eine Ausschreibung der bestehenden moobil+-Verkehrsleistungen im Juni 2019 gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 sowie gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) durchführen. Aktuell wird eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Vorabbekanntmachung erarbeitet, die ein Jahr vor der Ausschreibung € europaweit veröffentlicht werden muss. Die Leistungen sollen ab 1. September 2020 für fünf (optional fünf weitere Jahre) Jahre vergeben werden. Das Ende der Betriebszeit ist dann der 31. August 2025 (bzw. optional 31. August 2030).

 

Um eine reibungsfreie Fortführung zu gewährleisten, sollen zunächst alle moobil+ Linien in der aktuellen Form  und mit den aktuellen Fahrplänen ausgeschrieben werden. Anschließend wird geprüft, welche Möglichkeiten für die Ausweitung der Verkehrsleistung, z. B. in den Abendstunden oder am Wochenende, bestehen und in welcher Form diese ÖPNV-Leistungen angeboten und finanziert werden können.

 

 

2. Kosten und Finanzierung

Bisherige Kosten:

Das Betriebskostendefizit für die Verkehrsleistung von moobil+ betrug nach Abzug aller Einnahmen im Jahr 2015 944.000 €. Für weitere Leistungen wie Marketing und den Betrieb der Mobilitätszentrale einschließlich Nutzung der Dispositionssoftware sind weitere Kosten in Höhe von ca. 180.000,- € entstanden, die aus ÖPNV-Mitteln des Landkreises finanziert wurden.

Zukünftige Kosten:

Da die Leistungen für die moobil+-Linien nun ausgeschrieben werden müssen, können die genauen Zahlen erst nach durchgeführter Ausschreibung beziffert werden. Neben der üblichen Wertsteigerung ist aber aufgrund der folgenden Punkte mit einer Erhöhung des bisherigen Betriebskostendefizits zu rechnen:

  • In Niedersachsen gilt mittlerweile das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG). Demnach muss ein vom Landkreis beauftragtes Verkehrsunternehmen das für moobil+ eingesetzte Personal nach Tarifvertrag entlohnen. Damit dürfte eine deutliche Steigerung der Personalkosten zur Erbringung der moobil+-Leistungen verbunden sein.
  • Aufgrund der steigenden Fahrgastzahlen kann es auch weiterhin dazu kommen, dass größere Fahrzeuge benötigt werden oder die Taktzeiten auf einer Linie verbessert werden müssen.

Auch bei den Rahmenleistungen wird mit einer Steigerung der Kosten von 180.000,- € im Jahr 2015 auf zukünftig 207.000,- € gerechnet, die weiterhin der Landkreis Vechta finanziert.

Aus diesen Gründen wird das geschätzte Betriebskostendefizit zukünftig ca. 1.107.400,- € betragen.

Finanzierung:

Die Finanzierung des Betriebskostendefizits soll auch weiterhin wie folgt aufgeteilt werden:

Kostenträger

Betrag zukünftig

Betrag bis 2019

Land Niedersachsen (Regionalisierungsmittel ÖPNV)

400.000 €

350.000 €

Landkreis Vechta für Rahmenleistungen

207.000 €

180.000 €

Landkreis Vechta für Betriebskostendefizit

373.000 €

337.000 €

Städte und Gemeinden für Betriebskostendefizit

334.000 €

257.000 €

Summe

1.314.000 €

1.124.000 €

 

 

3. Finanzielle Unterstützung des Systems durch die Städte und Gemeinden

Mit moobil+ wird nicht nur für eine ausreichende Mobilität zwischen den Kommunen des Landkreises gesorgt. moobil+ gewährleistet auch, dass alle Bewohner/innen im Landkreis  ihre Daseinsgrundfunktionen (wohnen, arbeiten, sich erholen, sich bilden, mobil sein, in Gemeinschaft leben) erfüllen können und die dafür notwendigen Ziele und Einrichtungen erreichen. Deshalb wurde moobil+ von Anfang an auch von den Städten und Gemeinden nach dem Aufteilungsschlüssel Gemeindefläche und Einwohnerzahl mit finanziert und soll auch weiterhin bis zum Ende der vorgesehenen Laufzeit nach diesem Muster unterstützt werden.