Betreff
Erlass einer Richtlinie zur Vereinsförderung - Stand 01.05.2018
Vorlage
DS-18-0218
Art
Sitzungsvorlage

Verwiesen wird auf die Vorlagen DS-18-0090 und DS-18-0142 sowie auf die Niederschriften der SKS-Sitzungen vom 29.05.2017 und 06.11.2017.

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf mit den Fraktionsvorsitzenden erläutert und nach Wissen der Verwaltung in den Fraktionen besprochen.

Es wird nochmals erwähnt, dass der bisher aufgeführte Punkt 7:  „Förderung von Investitionen und sonstigen Anschaffungen“ nicht mehr unter  der Richtlinie aufgenommen ist. Entsprechende Anträge werden den Gremien zur separaten Entscheidung vorgelegt. Sofern die Richtlinie in dem jetzigen Umfang beschlossen wird, sind hierfür jährlich ca. 35.000,00 € bis 40.000,00 € im Haushalt zu veranschlagen. Enthalten ist in dieser Summe der Betrag in Höhe von 10.000,00 €, der jährlich an den Stadtjugendring für die Förderung von Jugendfreizeiten ausgezahlt wird.