Zu a) Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen stellt der Landkreis Vechta der Stadt Dinklage Gelder zur Verfügung. Bei den sogen. „Niederschwelligen Angeboten“ hat der Landkreis Vechta für das Haushaltsjahr 2019 3.800,--€ zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen werden durch den Verein Pro Jugend Dinklage e.V. durchgeführt. Die erforderliche 50 % Kofinanzierung erfolgt seitens der Stadt Dinlage aus Mitteln des Haushaltsansatzes Prävention.
Nach Auskunft des Vereins Pro Jugend e.V. sollen auch im kommenden Jahr folgende Sprachfördermaßnahmen angeboten werden:
- Integrationswoche für jugendliche Migranten und Flüchtlinge 1.500,--€
- TAS, Trainingskurs
Alltagssprache für Schülerinnen und Schüler 6.500,--€
(läuft über das ganze Jahr)
- Gesamtkosten 8.000,--€.
Sofern der Landkreis Vechta die Maßnahmen bewilligt, hat eine 50 % Kofinanzierung seitens der Stadt Dinklage zu erfolgen. Dieses wäre ein Betrag in Höhe von 4.000,--€, der dann aus Mitteln des Ansatzes (Präventionsrat) zu bestreiten wäre.
Die Präventionsarbeit wird vom Verein Pro Jugend Dinklage e.V. wahrgenommen. Hierfür werden Gelder im Haushalt zur Verfügung gestellt, die dann entsprechend um die Kofinanzierungsmittel gekürzt werden.
Zu b) Im Rahmen der allgem. Sprachfördermaßnahmen an der Oberschule und den beiden Grundschulen stellte der Landkreis Vechta für das Schuljahr 2019/2020 insgesamt 12.643,62 € zur Verfügung. Für die Oberschule wurden 4.000,--€ bewilligt und für die beiden Grundschulen stehen 8.643,62€ zur Verfügung.
Gem. den Richtlinien des Landkreises Vechta sind von den Schulträgern für die Sprachfördermaßnahmen je Schulform jährlich 1.000,--€ als Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind im Haushalt 2020 einzuplanen Auch diese Sprachfördermaßnahmen werden von den Mitarbeitern des Vereins Pro Jugend Dinklage e.V. durchgeführt.
.