Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Mit Beschluss vom 22.06.2010 hat der Rat der Stadt Dinklage die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss delegiert.
Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen bis 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
Folgende Zuwendungen sind im Jahr 2018 angenommen worden. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat bzw. Verwaltungsausschuss:
Genehmigung durch
Verwaltungsausschuss
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Eingangstag der Spende |
Betrag |
Lions-Club, Vechta |
Überlassung einer
Bank anlässlich des Todestages von Josef Meerpohl |
14.06.2018 |
1.309,00 € |
Genehmigung durch den
Rat
Zuwendungsgeber |
Zweck |
Eingangstag der Spende |
Betrag |
Förderverein der Oberschule
Dinklage e. V., Dinklage |
Förderung eines
Spielgerätes (Kletteranlage) auf dem Schulhof der Oberschule |
24.08.2018 |
18.143,34 € |