Betreff
Sachstandsbericht Medienausstattung Schulen
Vorlage
DS-18-0380
Art
Sitzungsvorlage

 

Sachstand Digitalpakt

 

Die Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Digitalpaktes ist am 8. August 2019 in Kraft getreten. Das online-Portal zur Anmeldung der Mittel wurde mittlerweile freigeschaltet.

 

Für die drei Dinklager Schulen stehen folgende Mittel zur Verfügung:

-              Oberschule: 240.991,00 €

-              GS Kardinal-von-Galen: 80.114,00 €

-              GS Höner-Mark: 83.455,00 €

 

Die jeweiligen Beträge setzen sich aus einem Grundbetrag in Höhe von 30.000,00 €/Schule und einem „Kopfbetrag/Schüler“ zusammen. Der Grundbetrag muss in der jeweiligen Schule eingesetzt werden; den sog. „Kopfbetrag“ kann der Schulträger je nach Bedarf, also individuell, einsetzen.

 

Gefördert werden in erster Linie Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände sowie Maßnahmen für die Anschaffung und Verbesserung der Ausstattung mit IT-Systemen.

Gegenstand der Förderung sind im Besonderen:

 

-              Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen (z.B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen wie I-Serv, Portale und Cloudlösungen)

-              Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays)

-              mobile Endgeräte (Tablets, Laptops oder Notebooks)

-              digitale Arbeitsplätze

 

Die Ausstattung mit Endgeräten wird allerdings nur dann gefördert,  wenn die Schulen über die notwendige Infrastruktur verfügen. Das heißt, dass in den Schulen eine WLAN-Infrastruktur vorhanden sein muss, die es ermöglicht, in sämtlichen relevanten Bereichen der Schule das WLAN mit beliebigen mobilen Endgeräten nutzen zu können.

Im Rahmen vorangegangener Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre ist die notwendige Netzinfrastruktur in allen drei Schulen bis auf ca. 90 % installiert worden. Eine nachträgliche Förderung dieser Installation ist nicht möglich.

 

Weitere Voraussetzung einer Förderung ist, dass ein methodisch-didaktisches Medienbildungskonzept der Schulen vorliegt. Diese wurden von den Schulen erarbeitet und liegen vor.

Ferner hat der Schulträger die Organisation von Administration, Wartung und Support der Informationstechnologie nachzuweisen. Hierfür hat der LK Vechta mit allen 10 Städten und Gemeinden eine Vereinbarung unterzeichnet. (sog. zweite Serviceebene) Für diese Serviceebene hat der LK Vechta ein Team aus 7 IT-Fachleuten zusammengestellt, die für alle 34 Schulen im LK diesen Service abdecken.

 

Mit den beiden Mitarbeitern, die auch für die Dinklager Schulen zuständig sind, wurden die „Auftaktgespräche“ mit den Schulen durchgeführt. Die Mitarbeiter beraten und unterstützen die Schulen und Schulträger auch bei der Einrichtung der jeweiligen Technik und den Ausstattungsgegenständen.

 

Als nächster Schritt wird nun für die drei Schulen die vollständige WLAN-Infrastruktur vorbereitet. Zugleich erfolgen weitere Gespräche mit den Schulen hinsichtlich der Ausstattung mit IT-Systemen.