Betreff
Bebauungsplan Nr. 68 "An den Fischteichen" - 12. Änderung - (beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0411
Art
Sitzungsvorlage

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „An den Fischteichen“ beinhaltet im Wesentlichen die Überplanung eines Teilabschnitts der Dieselstraße und der angrenzenden Wallhecken als Gewerbegebiet. Auf den anliegenden Plan wird verwiesen.

 

Der Entwurf der 12. Änderung des B-Planes Nr. 68 (Planzeichnung und Begründung) hat in der Zeit vom 21.10. bis 22.11.2019 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge der Verwaltung dazu sind der Anlage zur Drucksache zu entnehmen.

 

Gemäß Stellungnahme des Landkreises sind die Grünstrukturen beidseitig der Straßenfläche nach wie vor rechtlich als Wallhecken einzustufen. Hierfür sei zunächst ein Befreiungsantrag nach § 67 Abs. 1 BNatSchG zu stellen, der die Neuanlage von Wallhecken im Flächenverhältnis 1 : 1,5 nachweist.

Dieser Befreiungsantrag wurde von der Verwaltung inzwischen beim Landkreis eingereicht.  Die neuen Wallhecken können in einer Länge von 135 m auf dem ehemaligen Hof Bornhorn in Höne, Bahler Straße, angelegt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies vom Landkreis so akzeptiert wird; damit könnte dann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.