Betreff
Bebauungsplan Nr. 87 a "Windpark Bünner Wohld" mit baugestalterischen Vorschriften - Neuaufstelllung -
a) Aufstellungsbeschluss
b Annahme des Vorentwurfs für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
DS-18-0424
Art
Sitzungsvorlage

Der Bebauungsplan Nr. 87 a „Windpark Bünner Wohld“ mit baugestalterischen Festsetzungen ist am  24.06.2006 in Kraft getreten.  Er beinhaltet die Festlegung der genauen Standorte für  5 Windkraftanlagen mit Stahlgittermasten mit einer max. Gesamthöhe von 150 m einschl. ihrer Zuwegungen und der Flächen für Ersatzmaßnahmen.

Nunmehr ist von den Betreibern im Bereich des Windparks Bünner Wohld und des unmittelbar angrenzenden Windparks Badbergen-Wehdel ein Repowering vorgesehen: Wie bekannt sollen die bestehenden Windkraftanlagen durch leistungsstärkere und höhere Anlagen ersetzt werden. Dadurch ändern sich – abhängig von den einzuhaltenden Abständen - sowohl die Anzahl als auch die Standorte der Windräder, so dass eine Änderung bzw. Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 87 a erforderlich wird. Dementsprechend sind auch die  baugestalterischen Festsetzungen an die vorgesehenen neuen Anlagentypen anzupassen. – Die Änderung der übergeordneten Planung (Flächennutzungsplan) ist nicht vorgesehen, da es sich hierbei um ein gesamtstädtisches Konzept handelt.  

Nachdem die entsprechenden Untersuchungen und Gutachten vom Betreiber des Windparks eingeholt und ausgewertet wurden, liegt nunmehr ein Vorentwurf für den neuen Bebauungsplan vor, der die optimalen Standorte der neuen Windkraftanlagen darstellt.

Der  Antragsteller teilt mit, dass die Freilanduntersuchungen zur Avifauna abgeschlossen seien. In der zusammenfassenden Darstellung ist Folgendes festzustellen:

Rast-/Zugvögel: größere Ansammlungen wurden nicht festgestellt. Mäusebussarde wurden als Rastvögel weit verteilt und über das ganze Jahr im gesamten UG angetroffen.

Eine besondere Funktion des Gebietes für Rastvögel ist aber nicht erkennbar.

Brutvögel: von den im  Leitfaden des MU aufgeführten WEA-sensiblen Arten wurde im Umfeld des Plangebiets als Brutvogel die Waldschnepfe angetroffen.

Darüber hinaus brüten im Umfeld des Plangebietes u.a.  mehrere Paare des Mäusebussards, Waldkauz und Schleiereule.

Der Schwarzmilan hat wahrscheinlich im weiteren Umfeld gebrütet (außerhalb des 1.000m Umfeldes); vom Rotmilan gab es einzelne Beobachtungen, aber keine Brut im 1.500 m Umfeld.

Für die relevanten Arten werden im Rahmen der Bebauungsplanerstellung Vorschläge zu Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen erarbeiten.

Fledermäuse: Es gibt keine Befunde, die der Planung grundsätzlich entgegenstehen. Aufgrund eines Zuggeschehens von Großen Abendseglern und Rauhhautfledermäusen, ist ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko nicht auszuschließen. Dies bedeutet, dass die Behörde in der Genehmigung zunächst vorsorglich pauschale Abschaltzeiten gemäß Windenergieerlass bzw. NLT-Papier festlegen wird, die ggf. nach Durchführung eines zweijährigen Fledermaus-Gondelmonitorings an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden können.

 

Des Weiteren haben Gespräche mit den Anliegern zu dieser Planung stattgefunden. Der Antragsteller teilte der Verwaltung mit, dass mit der überwiegenden Anzahl der Anlieger eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Außerdem  ist eine Beteiligung der Stadt Dinklage in Form  eines gemeinnützigen Modells denkbar.  

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 a – Neufassung - wird in der Sitzung des Bauausschusses vom den Antragstellern sowie dem beauftragtem Ingenieurbüro vorgestellt werden.

Auf die umfangreichen Anlagen wird verwiesen.