Betreff
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Vorlage
DS-18-0523
Art
Sitzungsvorlage

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG entscheidet der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Mit Beschluss vom 22.06.2010 hat der Rat der Stadt Dinklage die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € auf den Verwaltungsausschuss delegiert.

Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen bis 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.

 

Folgende Zuwendungen sind in den Jahren 2019, 2020 und 2021 angenommen worden. Diese bedürfen der Genehmigung durch den Rat bzw. Verwaltungsausschuss:

 

Genehmigung durch Verwaltungsausschuss

Zuwendungsgeber

Zweck

Eingangstag der Spende

Betrag

SPD Ortsverein Dinklage

Förderung Familienbüro

04.06.2019

375,00 €

Oberschule Dinklage (Entlassungsjahrgang)

Zuwendung für Lieferung und Anpflanzung Amberbaum

14.03.2019

180,00 €

SPD Ortsverein Dinklage

Förderung Familienbüro

11.05.2020

300,00 €

 

Genehmigung durch den Rat

Zuwendungsgeber

Zweck

Eingangstag der Spende

Betrag

Förderverein der Grundschule Kardinal-von-Galen, Dinklage

Förderung Umgestaltung des Schulhofes  der Grundschule Kardinal-von-Galen

05.09.2019

22.011,65 €

Förderverein der Grundschule Kardinal-von-Galen, Dinklage

Förderung der Anschaffung einer Rutsche mit Rutschenhügel

01.02.2021 und 25.02.2021

10.000,00 €

(in zwei Raten à 5.000,00 €)