Betreff
Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta
Vorlage
DS-18-0525
Art
Sitzungsvorlage

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung des Landkreises Vechta an den Betriebskosten der von der Stadt Dinklage organisierten Krippen-, Kindergärten- und Hortbetreuung lief am 31.12.2020 aus. Bereits im September letzten Jahres haben die Hauptverwaltungsbeamten aus Lohne, Neuenkirchen-Vörden und Damme - stellvertretend für alle kreisangehörigen Kommunen - mit dem Landkreis über die zukünftige Beteiligung verhandelt.

Bei der Beteiligung der Investitionskosten für Neubau und Umbau wird die Beteiligung je förderwürdigem Platz von 3.300 € stufenweise auf 4.200 € bzw. 4.500 € angehoben. Die Schaffung der Kindertagesplätze wird erstmals auch berücksichtigt. Die maximale Beteiligung des Landkreises für die Laufzeit wurde entsprechend angepasst und erfolgt nachrangig zur Bundes/Landesförderung und Trägerbeteiligung.

Zu den Betriebskosten wird nunmehr unterschieden in Krippen- und Regelgruppen. Hintergrund ist, dass das kommunale Defizit im Krippenbereich deutlich kleiner ist als im Kindergarten (Regel-) bereich. Hier wurde folgende zukünftige Förderung vereinbart:

 

Kindergarten(Regel-)bereich:

 

Regelgruppen (weniger als sechsstündige Betreuung)        = 33.000 €/pro Jahr (bislang 

                                                                                                 21.000 EUR)

Ganztagsgruppe (ab sechsstündiger Betreuung)                            = 41.000 €/pro Jahr (bislang

    27.000 EUR)

Kleingruppe                                                                  = 16.500 €/pro Jahr (bislang   

                                                                                    10.500 EUR)

Kleingruppe, ganztägig                                                                                 = 20.500 €/pro Jahr (bislang  

   13.500 EUR)

Krippenbereich:

 

Hier soll die Förderung unverändert bleiben. Das bedeutet konkret:

Krippengruppe (weniger als sechsstündige Betreuung)     =  21.000 €/pro Jahr

Ganztagskrippengruppe (ab sechsstündiger Betreuung)   =  27.000 €/pro Jahr

Kleingruppe                                                                                                = 10.500 €/pro Jahr

Kleingruppe, ganztägig                                                                           = 13.500 €/pro Jahr

 

 

Horte sind der Krippen (Regelgruppe) gleichgestellt.

 

Die Laufzeit beträgt 5 Jahre ab 1. Januar 2021. Nach drei Jahren besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht, falls es z.B. zur Abschaffung der Elternbeiträge im Krippenbereich kommen sollte.

 

Der Kreistag hat am 14.01.2021 beschlossen, die Wahrnehmung dieser Aufgaben zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege weiter an die kreisangehörigen Städte zu übertragen. Gleichzeitig wurden auch die Investitions- und Betriebskostenzuschüsse beschlossen.

 

Anlage: Vereinbarung


keine Auswirkungen (bereits berücksichtigt)


keine Auswirkungen