Betreff
Bebauungsplan Nr. 27 "Haverkamp" - 1. Änderung -
(Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
hier: Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0557
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat bereits im Jahr 2013 die Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 27 „Haverkamp“ beschlossen. Inhalt dieser Bauleitplanung soll laut Beschluss die Begrenzung der maximal zulässigen Wohneinheiten je Gebäude sein.

 

Aufgrund der Vielzahl der Bauleitplanverfahren wurde dieses Änderungsverfahren bisher noch nicht zu Ende geführt.

Zur Sicherung dieser Bauleitplanung hat der Rat der Stadt Dinklage in seiner Sitzung am 26.06.2018 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese wurde durch Ratsbeschluss vom 07.07.2020 bis zum 30.06.2021 verlängert.

 

Nunmehr soll die öffentliche Auslegung des Planentwurfes erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, als Geltungsbereich der 1. Änderung den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes Nr. 27 zu wählen – mit Ausnahme des Gewerbegebietes südlich der Goethestraße. Für dieses Gewerbegebiet sollte zunächst die künftige Entwicklung abgewartet und ggfs. ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Der Planentwurf des B-Planes Nr. 27 „Haverkamp“ – 1. Änderung – wird in der Sitzung vorgestellt werden. Hierin sind im Grundsatz die gleichen textlichen Festsetzungen zu Gebäudegrößen und –höhen vorgesehen wie bei vergleichbaren Wohngebieten. Die Abgrenzung der verschiedenen Gebietstypen (Gewerbegebiet, Mischgebiete, Allgemeine Wohngebiete) wird unverändert aus dem Ursprungsplan übernommen.

 


Planungskosten