Betreff
Bebauungsplan Nr. 18 "Jahnstraße" - Neuaufstellung -
(Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB);
hier: Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-18-0558
Art
Sitzungsvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Dinklage hat bereits im Jahr 2013 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Jahnstraße“ beschlossen. Inhalt dieser Bauleitplanung soll laut Beschluss die Begrenzung der maximal zulässigen Wohneinheiten je Gebäude sein.

 

Aufgrund der Vielzahl der Bauleitplanverfahren wurde dieses Änderungsverfahren bisher noch nicht zu Ende geführt.

Zur Sicherung dieser Bauleitplanung hat der Rat der Stadt Dinklage in seiner Sitzung am 26.06.2018 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese wurde durch Ratsbeschluss vom 07.07.2020 bis zum 30.06.2021 verlängert.

 

Nunmehr soll die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, als Geltungsbereich der 1. Änderung den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes zu wählen – Somit handelt es sich bei der Änderung faktisch um eine Neuaufstellung.

 

Der Planentwurf des B-Planes Nr. 18 „Jahnstraße“ – Neuaufstellung – wird in der Sitzung vorgestellt werden. Hierin sind im Grundsatz die gleichen textlichen Festsetzungen zu Gebäudegrößen und –höhen vorgesehen wie bei vergleichbaren Wohngebieten (max. 2 WE je Gebäude). Außerdem sollen – wie im Arbeitskreis besprochen -  am Schützenweg bis zu 4 WE zulässig sein und an der Burgstraße bis zu 6 WE).

 


Planungskosten