Betreff
Regionales Raumordnungsprogram für den Landkreis Vechta (Entwurf)

Beteiligung der Stadt Dinklage gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Vorlage
DS-18-0573
Art
Sitzungsvorlage

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 30.12.2017 und dem anschließenden Scoping ist das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP für den Landkreis Vechta eingeleitet worden.

 

Das Regionale Raumordnungsprogramm 1991 für den Landkreis Vechta ist durch Zeitablauf unwirksam geworden.

 

Der Bau-, Struktur- und Umweltausschuss des Landkreis Vechta hat daher in seiner Sitzung am 25.03.2021 beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Neuaufstellung des RROP einzuleiten. Im vorliegenden Entwurf ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises dargelegt.

 

Am 25.05.21 fand daraufhin eine gemeinsame interfraktionelle Sitzung der Städte und Gemeinden Dinklage, Lohne und Neuenkirchen-Vörden als Hybridveranstaltung online und im großen Sitzungssaal des Kreishauses Vechta statt (s. Anlage zur Beschlussvorlage).

 

Bis einschließlich Montag, 05. Juli 2021 kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher Form, zur Niederschrift oder elektronischer Form Stellung genommen werden. Im Hinblick auf die VA Sitzung am 12.07.21 wurde seitens der Stadt Dinklage vorsorglich eine Fristverlängerung beantragt.   

 

Der Landkreis Vechta ist Träger der Regionalplanung für sein Gebiet. Er nimmt diese Aufga-be als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises gemäß § 20 Absatz 1 des Niedersächsi-schen Raumordnungsgesetzes (NROG) wahr. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) werden die wesentlichen raumbedeutsamen Entwicklungsvorstellungen für den Pla-nungsraum festgelegt.

 

Die Festlegungen im RROP sind zum einen Vorgaben für die kommunale Bauleitplanung, zum anderen sind sie in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für raumbedeutsa-me Planungen und Maßnahmen von Bedeutung (§ 4 Raumordnungsgesetz – ROG).

 

Die Ziele der Raumordnung sind für öffentliche Stellen bindend und insbesondere im Rahmen von Planungen und Planfeststellungen zwingend zu beachten.

 

Festlegungen, die als Grundsätze der Raumordnung erlassen werden, sind von öffentlichen Stellen bei ihren Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

 

Das RROP ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) in der Fassung vom 26.09.2017 (Nds. GVBl. S. 378) entwickelt worden und besteht aus der beschreibenden Darstellung und der zeichnerischen Darstellung (Karte im Maßstab 1:50.000).

 

Das RROP ist vor Ablauf von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten gemäß § 5 Absatz 7 NROG daraufhin zu überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist.

 

Bereits Ende letzten Jahres fanden auf Behördenebene Abstimmungsgespräche mit dem Träger der Regionalplanung zu einem Vorentwurf des RROP statt.

 

Beachtenswert war bei dem damaligen Entwurf, dass für die Stadt Dinklage und eine weitere Kommune im Landkreis Vechta informelle Siedlungsentwicklungsplanungen in der zeichnerischen Ausgestaltung der "Zentralen Siedlungsbereichen“ ihre Berücksichtigung fanden. Im nunmehr vorgelegten Entwurf sind für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta die Darstellung der wirksamen Flächennutzungspläne im RROP Entwurf übernommen worden. – Darstellungen der Siedlungsentwicklungsplanung sind entfallen.    

 

In der Anlage zur Beschlussvorlage sind die in November 2020 vorgebrachten Anregungen der Stadt Dinklage mit den Abwägungsvorschlägen des Landkreises Vechta dargestellt.

 

In kursiver Schrift (rot)  wurde die damalige Stellungnahme der Stadt Dinklage (2020) bezüglich des nunmehr vorgelegten RROP Entwurfes (2021) ergänzt.

 

Die kompletten Entwurfsunterlagen zum RROP sind den folgenden link: https://www.landkreis-vechta.de/bauen-und-umwelt/rrop.html zu entnehmen.

 


keine