Betreff
Antrag der Musikschule Romberg auf Erstattung der pandemiebedingten Gebührenausfälle
Vorlage
DS-18-0579
Art
Sitzungsvorlage

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Unterrichtsstunden an der Musikschule Romberg seit Ende November 2020 nicht in gewohnten Umfang erteilt werden. Die Gebührenausfälle betreffen alle Sparten der Musikschule, also Einzel- und Gruppenunterricht, musikalische Früherziehung, Chöre, Ensembles u.w. und beziffert sich wie folgt:

 

-              November/Dezember                 7.303,35 €

-              Januar – Juni 2021                132.238,92 €

                      

Gesamt:                                             139.542,27 €

 

Für die Monate November und Dezember wurde seitens der Agentur keine Kurzarbeitergeld gezahlt, da die Musikschule nicht  gänzlich eingestellt wurde; der Schulbetrieb lief in den beiden Monaten teilweise weiter.

Für die Monate Januar, Februar und März 2021 wurde insgesamt 53.109,03 € an Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Fehlbetrag wurde seitens der Musikschule aus der Rücklage bestritten.

Hinsichtlich der Zahlung des Kurzarbeitergeldes ist noch anzumerken, dass dieses nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezahlt wird. Ein Großteil der an der Musikschule beschäftigten Lehrkräfte arbeitet auf Honorarbasis. Diese Entgelte wurden seitens der Schule weitergezahlt.

Weitere Betriebskosten fallen nicht an, da die Musikschule in der Oberschule untergebracht ist.