Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
DS-18-0589
Art
Sitzungsvorlage
  1. Ausstattung der Grundschulen mit stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Verbindung mit dem Förderprogramm nach der BMWi-Richtlinie vom 03.06.2021

hier: Planungsleistungen

 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit in Verbindung mit der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten wurden bereits für beide Grundschulen in Dinklage am 14.07.2021 Förderanträge für einen Neueinbau von stationären RLT-Anlagen gestellt. In der Grundschule Kardinal von Galen könnten demnach maximal 20 Räume und in der Grundschule Höner Mark maximal 18 Räume mit RLT-Anlagen ausgestattet werden. Die Kosten für die RLT-Anlagen belaufen sich nach Kostenschätzung für die Grundschule Kardinal von Galen auf ca. 500.000 € und für die Grundschule Höner Mark auf ca. 450.000 €. Für beide Schulen liegen bereits Zuwendungsbescheide seitens der Bundes über 400.000 € bzw. 360.000 € Förderung vor. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 20 % der Kosten, das entspricht für die Grundschule Kardinal von Galen einer Summe von 100.000 € und für die Grundschule Höner Mark einer Summe von 90.000 €.

Der Zuwendungszeitraum der beiden Bewilligungsbescheide endet am 19.07.2022.

Um eine Umsetzung der Maßnahmen im Zuwendungszeitraum nicht zu verzögern, erfolgte die Ausschreibung der Ingenieurleistung zur Planung und Auslegung der RLT-Anlagen für beide Grundschulen daher schon im August. Ein Ingenieurbüro wurde gefunden, welches kurzfristig die Planungen aufnehmen kann. Es ist mit einer Planungsdauer von ca. 2 bis 3 Monaten zu rechnen.

Anschließend erfolgen die Ausschreibungen der Bauleistungen. Zur Zeit betragen die Lieferzeiten der entsprechenden Geräte nach Auskunft eines Planers etwa 15 Wochen mit steigender Tendenz. Zudem seien kaum freie Kapazitäten unter den Fachfirmen für den Einbau der Geräte vorhanden. Aus diesen Gründen sollte der Fachingenieur zeitnah mit den Planungen beginnen, um dann möglichst früh eine Fachfirma beauftragen zu können

 

Das entsprechende Gesamthonorar für die Planung der Anlagen an beiden Schulen in Höhe von rd. 118.000,00 € wird anteilig voraussichtlich schon 2021 fällig werden.

Es wird daher vorgeschlagen, für das Honorar einen Betrag in Höhe von 118.000,00 € außerplanmäßig zu genehmigen.