- Ausstattung der Grundschulen mit stationären
raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Verbindung mit dem
Förderprogramm nach der BMWi-Richtlinie vom 03.06.2021
hier: Planungsleistungen
Aufgrund
der Eilbedürftigkeit in Verbindung mit der Bundesförderung Corona-gerechte Um-
und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in öffentlichen Gebäuden
und Versammlungsstätten wurden bereits für beide Grundschulen in Dinklage am
14.07.2021 Förderanträge für einen Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
gestellt. In der Grundschule Kardinal von Galen könnten demnach maximal 20
Räume und in der Grundschule Höner Mark maximal 18 Räume mit RLT-Anlagen
ausgestattet werden. Die Kosten für die RLT-Anlagen belaufen sich nach
Kostenschätzung für die Grundschule Kardinal von Galen auf ca. 500.000 € und
für die Grundschule Höner Mark auf ca. 450.000 €. Für beide Schulen liegen
bereits Zuwendungsbescheide seitens der Bundes über 400.000 € bzw. 360.000 €
Förderung vor. Der städtische Eigenanteil beträgt somit 20 % der Kosten, das
entspricht für die Grundschule Kardinal von Galen einer Summe von 100.000 € und
für die Grundschule Höner Mark einer Summe von 90.000 €.
Der
Zuwendungszeitraum der beiden Bewilligungsbescheide endet am 19.07.2022.
Um
eine Umsetzung der Maßnahmen im Zuwendungszeitraum nicht zu verzögern, erfolgte
die Ausschreibung der Ingenieurleistung zur Planung und Auslegung der
RLT-Anlagen für beide Grundschulen daher schon im August. Ein Ingenieurbüro
wurde gefunden, welches kurzfristig die Planungen aufnehmen kann. Es ist mit
einer Planungsdauer von ca. 2 bis 3 Monaten zu rechnen.
Anschließend
erfolgen die Ausschreibungen der Bauleistungen. Zur Zeit betragen die
Lieferzeiten der entsprechenden Geräte nach Auskunft eines Planers etwa 15
Wochen mit steigender Tendenz. Zudem seien kaum freie Kapazitäten unter den
Fachfirmen für den Einbau der Geräte vorhanden. Aus diesen Gründen sollte der
Fachingenieur zeitnah mit den Planungen beginnen, um dann möglichst früh eine
Fachfirma beauftragen zu können
Das
entsprechende Gesamthonorar für die Planung der Anlagen an beiden Schulen in
Höhe von rd. 118.000,00 € wird anteilig voraussichtlich schon 2021 fällig werden.
Es wird daher vorgeschlagen, für das Honorar einen Betrag in Höhe von 118.000,00 € außerplanmäßig zu genehmigen.