Betreff
Kostenbeteiligung der Stadt Dinklage inkl. der Beschulung der Förderschule Kardinal-von-Galen Haus Dinklage
Vorlage
DS-18-0600
Art
Sitzungsvorlage

Seit dem Schuljahr 2013/2014 besuchen Dinklager Regelschülerinnen und Regelschüler das Kardinal-von-Galen Haus (Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung) im Rahmen einer inklusiven Beschulung.

Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Dinklage als Schulträger der beiden Grundschulen und dem Kardinal-von-Galen Haus eGmbH aus dem Jahre 2013.

Das Kardinal-von-Galen-Haus ist eine Privatschule; Träger ist die Josefgesellschaft mit Sitz in Köln.

 

Vereinbart wurde, dass die Förderschule pro Schuljahr bis zu 6 Regelschüler pro Grundschule aufnimmt; also höchstens 12 Kinder. Diese Zahl wurde in all den Jahren ausgeschöpft, sodass auch derzeit 48 Jungen und Mädchen die vier Inklusionsklassen an der Förderschule besuchen.

Geht man von einer 3-Zügigkeit pro Jahrgang aus, bedeutet diese, dass pro Klasse 2 Kinder weniger die Dinklager Grundschulen besuchen.

Über finanzielle Dinge ist in der Vereinbarung nichts geregelt, auch in den damaligen Gesprächen zwischen den zwei beteiligten Dinklager Grundschulen, Verwaltung und dem Kardinal-von-Galen-Haus wurden Fragen über eine evtl. mögliche finanzielle Beteiligung der Stadt Dinklage nicht angesprochen.

 

Bereits vor einigen Jahren ist die Diskussion aufgekommen, wonach sich die Stadt Dinklage – als Schulträger der Grundschulen – an den Kosten der Förderschule für die Beschulung der Regelschüler beteiligen müsse. Die Angelegenheit wurde dann aber – auch seitens der LK Vechta – nicht weiter verfolgt. 

Im Juni diesen Jahres wurde diese Frage wieder von der Förderschule an die Stadt herangetragen. Grund hierfür war, dass die Kostenbeteiligung u.a. auch im Rahmen der Eingliederungshilfe zwischen Landkreis Vechta und dem Kardinal-von-Galen Haus neu verhandelt wird.  Im Zuge dieser Verhandlungen hat der Landkreises das Kardinal-von-Galen Haus aufgefordert, mit der Stadt Dinklage eine Regelung hinsichtlich einer Kostenbeteiligung der Stadt  für die Beschulung der im Rahmen der Inklusion in der Förderschule aufgenommenen 48 Regelschüler zu treffen. 

 

Nach einem Gespräch mit dem Verwaltungsleiter des Hauses ist die Stadt Dinklage dann zu einer Kostenbeteiligung durch ein Anwaltsbüro aufgefordert worden. Aus Sicht der Förderschule bzw. der Josefgesellschaft erwartet man von der Stadt Dinklage die ersparten eigenen Kosten für die 48 Regelschüler als Finanzierungsbeitrag für die Kosten der Förderschule zu leisten. Das wären die Schulkosten, die der Stadt für den Betrieb von 48 Regelschulplätzen der betroffenen Jahrgänge in den beiden eigenen Grundschulen durchschnittlich entstehen würden.

 

Dazu wird ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Wert für allgemeinbildende ‚Schulen in Niedersachsen zugrunde gelegt.

Der von dort ermittelte Wert liegt bei rd. 5.110,00 €. 

Mit weiterem Schreiben der Anwaltskanzlei wurde die Stadt Dinklage aufgefordert, mindestens ab dem Schuljahr 2021/2022 für jeden von einem Regelschüler in Anspruch genommenen Schulplatz im Kardinal-von-Galen-Haus einen Kostenbeitrag in Höhe von 5.110,00 € pro Jahr zu leisten, welches einen Betrag von jährlich 245.000,00 € bedeuten würde.

 

Die lfd. Sachkosten der beiden Grundschulen (Unterhaltung Gebäude, Bewirtschaftungskosten, Energiekosten, Personalkosten u.a.) betrugen in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 1.000,00 bis 1.150,00 €/Schüler/Jahr.

Die lfd. Kosten der Grundschulen tragen zu 100 % die Städte und Gemeinden als Schulträger.

 

Nicht enthalten sind in diesem Betrag die Investitionskosten, z.B. für die in den letzten Jahren durchgeführte Komplettsanierung der Grundschule Kardinal-von-Galen, die ja auch zu einem Teil über die Kreisschulbaukasse abgerechnet werden.

 

Seitens der Verwaltung wurde angeregt, mit allen Beteiligten ein gemeinsames Gespräch zu führen. Da dies aufgrund Terminschwierigkeiten und Urlaubszeit noch nicht vereinbart werden konnte, dient die Vorlage zur Sitzung zunächst als allgemeine Information über die Angelegenheit. Nach dem Gespräch wird der Sachverhalt erneut den Gremien vorgelegt.

Anhaltspunkt für eine evtl. Beteiligung der Stadt Dinklage an den Kosten könnte die Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta der privaten Gymnasien (Thomaskolleg, Liebe Frauen) sein. Die genauen Beträge werden in der Sitzung bekanntgegeben.