Betreff
Entscheidung über die Verwendung des "Friedhofsfundes"
Vorlage
DS-18-0602
Art
Sitzungsvorlage

Der jetzige Sachstand stellt sich wie folgt dar:

 

Mit Beschluss vom 14.05.2020 hat das Landgericht Oldenburg dem Antrag von Josef Arlinghaus auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte Klageverfahren gegen die Stadt Dinklage gemäß dem Klageentwurf vom 31.12.2019 mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt.

 

Mit Beschluss vom 16.06.2020 hat das Landgericht Oldenburg der sofortigen Beschwerde von Josef Arlinghaus vom 15.06.2020 gegen den Beschluss vom 14.05.2020 nicht abgeholfen. Das Landgericht hat die Akten dem Oberlandesgericht Oldenburg zur Entscheidung über den Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde vorgelegt.

 

Das Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 07.10.2020 die sofortige Beschwerde von Herrn Arlinghaus zurückgewiesen. Dagegen ist für Herrn Arlinghaus kein weiteres ordentliches Rechtsmittel gegeben.

 

Letzte Möglichkeit für Herrn Arlinghaus bezüglich des Verfahrens über die Prozesskostenhilfe war eine Einlegung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Beschlusses des Oberlandesgerichts; von dieser Möglichkeit hat er keinen Gebrauch gemacht.

 

Er kann jedoch nach wie vor auf eigene Kosten Klage erheben.

Damit wird aber – im Hinblick auf den Ansprüchen verneinenden Beschluss des Oberlandesgerichts – kaum zu rechnen sein. Das Oberlandesgericht setzte sich in den Gründen des Beschlusses sehr ausführlich mit der Sach- und Rechtslage auseinander und bestätigte im Ergebnis die Rechtsauffassung der Stadt Dinklage.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB dürften etwaige Ansprüche des Herrn Arlinghaus erst in 30 Jahren verjähren. Allerdings könnte ein etwaiger Herausgabeanspruch vorher verwirkt sein wegen der Untätigkeit des Anspruchsinhabers.

 

Da die von der Stadt Dinklage und der katholischen Kirchengemeinde St. Catharina unterzeichnete Verjährungsverzichtserklärung bis zum 31.12.2021 befristet ist, sollte über die Verwendung des „Friedhofsfundes“ bis zum Fristablauf entschieden werden.

 

Das Friedhofswesen ist eine kommunale Aufgabe. Bekanntlich stehen bei den Friedhofsträgern verschiedene Maßnahmen auf dem Friedhof an, die letztendlich einer Bezuschussung durch die Stadt Dinklage bedürfen.

 

Mit der Gründung einer Bürgerstiftung werden Projekte gefördert, die von bürgerlichem Engagement getragen werden. Sie soll gemeinnützig sein und das Gemeinwesen stärken.


Keine