Betreff
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
DS-18-0605
Art
Personalvorlage

Frau Brinkmann ist gelernte Diplom-Finanzwirtin (FH) und derzeit beim Finanzamt Quakenbrück beschäftigt. Zunächst war Sie beim Finanzamt in Vechta beschäftigt.

Ihr wurde dort u. a. die Betreuung der Auszubildenden/Nachwuchskräfte übertragen.

Nach Ihrem Wechsel in das Finanzamt Quakenbrück hatte Frau Brinkmann neben ihrer beruflichen Tätigkeit u. a.  jahrelang im Personalrat des Finanzamtes einen Sitz.

Derzeit ist Frau Brinkmann mit einem Arbeitsumfang von 20 Std pro Woche beschäftigt.

Sie kann ihre Arbeitszeiten flexibel gestallten.

 

Das Aufgabenspektrum der Gleichstellungsbeauftragten lässt sich u. a. aus den § 9 NKomVG entnehmen.

 

§ 9 NKomVG Verwirklichung der Gleichberechtigung

 

Die Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. 2Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. 3 Die Gleichstellungsbeauftragte kann zur Verwirklichung der in Satz 1 genannten Zielsetzung Vorhaben und Maßnahmen anregen, die Folgendes betreffen:

 

1.  die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung,

2.  personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune oder

3.  bei Gemeinden und Samtgemeinden Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, bei Landkreisen  und der Region Hannover Angelegenheiten im gesetzlichen Aufgabenbereich.

4. Die Vertretung (Rat) kann der Gleichstellungsbeauftragten weitere Aufgaben zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern übertragen.

5. Die Gleichstellungsbeauftragte kann der Vertretung hierfür Vorschläge unterbreiten.

(3) 1 Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten unterstellt. 2Bei der rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie nicht weisungsgebunden.

 

Wie der eingangs genannten Vita von Frau Brinkmann zu entnehmen ist, hat sie jahrelange Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung gesammelt. Dienstliche Abläufe in einer Verwaltung sind ihr daher offensichtlich hinlänglich bekannt. Ein rasches Einarbeiten in verschiedene Rechtsgebiete, die das Arbeitsumfeld der Gleichstellungsbeauftragten betreffen, kann hier unterstellt werden, denn als Diplom-Finanzwirtin gehört die „Rechtsanwendung“ zu ihrem Arbeitsalltag.

Des Weiteren war Frau Brinkmann viele Jahre im Personalrat des Finanzamtes Quakenbrück tätig. Sie hat demnach u. a. auch an Bewerberauswahlverfahren teilgenommen.

 

Nicht zuletzt auch auf Grund der Tatsache, dass Frau Brinkmann bereits junge Auszubildende im Rahmen ihrer Tätigkeit betreut hat, lässt von einer für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten notwenigen Empathie schließen.

 

Weitere Tätigkeiten, wie z. B. die wichtige Öffentlichkeitsarbeit um sich in der Bevölkerung „bekannt“ zu machen und in diesem Zusammenhang für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten zu werben müssen von Frau Brinkmann ebenfalls wahrgenommen werden. Da die Gleichstellungsbeauftragte von „Gesetzes wegen“ unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt ist, kann die hierfür notwendige und umfassende Unterstützung in den kommenden Jahren seitens der Verwaltung zugesagt werden.

 

Insgesamt kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, Frau Anne Brinkmann das Ehrenamt der Gleichstellungsbeauftragten zu übertragen.