Betreff
Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze nach dem Verfahren d'Hondt
Vorlage
DS-19-0007
Art
Sitzungsvorlage

Die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss richtet sich gemäß § 75 NKomVG nach den Bestimmungen des § 71 Abs. 5 NKomVG - somit Verfahren d’Hondt

 

§71 Abs. 5 NkomVG

Die Vertretung stellt die sich nach den Absätzen 2, 3 und 4 ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

6 Mitglieder

 

Die Berechnung ist in der Anlage beigefügt.

Danach erhält die CDU-Fraktion 4 Sitze, die SPD-Fraktion und das Bürgerforum je einen Sitz.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN sind mit einem Grundmandat (beratende Stimme) im Verwaltungsausschuss vertreten.

 

Der Vertreter der AfD erhält gemäß § 71 Abs. 2 i.V.m. § 74 Abs. 1 NKomVG kein Grundmandat, da eine Einzelperson keine Fraktion oder Gruppe darstellt.