Betreff
Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze nach dem Verfahren d'Hondt
Vorlage
DS-19-0007
Art
Sitzungsvorlage
Die Sitzverteilung im
Verwaltungsausschuss richtet sich gemäß § 75 NKomVG nach den Bestimmungen des §
71 Abs. 5 NKomVG - somit Verfahren d’Hondt
§71 Abs. 5 NkomVG
Die Vertretung stellt die sich nach den Absätzen 2, 3 und 4
ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
6 Mitglieder
Die Berechnung ist in der Anlage beigefügt.
Danach erhält die
CDU-Fraktion 4 Sitze, die SPD-Fraktion und das Bürgerforum je einen Sitz.
Die Fraktion Bündnis 90/
DIE GRÜNEN sind mit einem Grundmandat (beratende Stimme) im
Verwaltungsausschuss vertreten.
Der Vertreter der AfD
erhält gemäß § 71 Abs. 2 i.V.m. § 74 Abs. 1 NKomVG kein Grundmandat, da eine
Einzelperson keine Fraktion oder Gruppe darstellt.