Betreff
Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Vorlage
DS-19-0016
Art
Sitzungsvorlage

Die Zuteilung der Ausschussvorsitzenden auf die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach § 71 Abs. 8 NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen - es gilt das sog. "Zugreifverfahren". 

Die Fraktionen und Gruppen "greifen" in der Rangfolge der Höchstzahlen auf die Ausschussvorsitze zu und besetzen sie.

 

Bei 4 Ausschüssen erhält die CDU den 1., 2. und 3 Zugriff.

 

Zwischen der SPD und dem BFD ist der 4. Zugriff zu losen bzw. eine vorherige Einigung zu erzielen.

 

Die CDU-Fraktion wählt den BUS, FWT und SKSD.

Zwischen der SPD-Fraktion und der BFD-Fraktion erfolgt eine Einigung dahingehend, dass der Vorsitz für jede Fraktion zeitlich auf die Hälfte der Legislaturperiode (also 2,5 Jahre) begrenzt ist.