Betreff
Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Vorlage
DS-19-0016
Art
Sitzungsvorlage
Die Zuteilung der
Ausschussvorsitzenden auf die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach § 71 Abs. 8
NKomVG in der Reihenfolge der Höchstzahlen - es gilt das sog.
"Zugreifverfahren".
Die Fraktionen und Gruppen
"greifen" in der Rangfolge der Höchstzahlen auf die
Ausschussvorsitze zu und besetzen sie.
Bei 4 Ausschüssen erhält
die CDU den 1., 2. und 3 Zugriff.
Zwischen der SPD und dem
BFD ist der 4. Zugriff zu losen bzw. eine vorherige Einigung zu erzielen.
Die CDU-Fraktion wählt den
BUS, FWT und SKSD.
Zwischen der SPD-Fraktion
und der BFD-Fraktion erfolgt eine Einigung dahingehend, dass der Vorsitz für
jede Fraktion zeitlich auf die Hälfte der Legislaturperiode (also 2,5 Jahre)
begrenzt ist.