Betreff
Benennung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Bau-, Grundstücks- und Erschließungs GmbH der Stadt Dinklage (BGE) und Beschlussfassung
Vorlage
DS-19-0017
Art
Sitzungsvorlage
Gemäß § 7 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der BGE besteht der Aufsichtsrat aus dem
Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Dinklage und zehn weiteren Mitgliedern des
Rates.
Die vorstehend genannten
weiteren Aufsichtsratsmitglieder werden vom Rat der Stadt Dinklage gemäß § 71
NKomVG bestimmt und können jederzeit unter Beachtung des § 71 NKomVG vom Rat
abberufen und ersetzt werden.
Die Sitzverteilung erfolgt
nach dem Verfahren d’Hondt. Die Berechnung ist beigefügt.