Betreff
Benennung der Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Bau-, Grundstücks- und Erschließungs GmbH der Stadt Dinklage (BGE) und Beschlussfassung
Vorlage
DS-19-0017
Art
Sitzungsvorlage

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BGE besteht der Aufsichtsrat aus dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Dinklage und zehn weiteren Mitgliedern des Rates.

Die vorstehend genannten weiteren Aufsichtsratsmitglieder werden vom Rat der Stadt Dinklage gemäß § 71 NKomVG bestimmt und können jederzeit unter Beachtung des § 71 NKomVG vom Rat abberufen und ersetzt werden.

 

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren d’Hondt. Die Berechnung ist beigefügt.