a) Musikschule für den Landkreis Vechta
b) VR-Bank Dinklage-Steinfeld
c) Oldenburgische Landschaft
d) Heimatbund für das Oldenburger Münsterland
e) Versorgungskasse Oldenburg
f) Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V. Hannover
g) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hannover
h) Kommunaler Schadensausgleich Hannover
i) Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg
j) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hannover
(als weiteren Vertreter neben dem Bürgermeister)
k) Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
l) Landesfachverband der Standesbeamten
m) Sozialstation Dinklage-Steinfeld-Mühlen
n) Forstbetriebsgemeinschaft Dinklager Becken
o) Partnerschaftskomitee Dinklage-Epouville
p) Verein Pro Jugend Dinklage e.V.
q) Stiftung für Umwelt- und Naturschutz (S.U.N.)
r) Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
Die Besetzung der Sitze in
den Organen und Zweckverbänden anderer Kommunalverbände und Vereine erfolgt
durch Abstimmung.
Bezüglich der Besetzung
der "unbesoldeten Stellen" ist anzumerken, dass hierzu die vom Rat zu
besetzenden Sitze in den Organen von wirtschaftlichen Unternehmen,
Zweckverbänden, von anderen Kommunalverbänden und Vereinen gehören.
Wenn auf Grund
spezialgesetzlicher Vorschriften durch die Vertretung mehrere unbesoldete
Stellen gleicher Art zu besetzen sind und keine entsprechenden
spezialgesetzlichen Regelungen zur Besetzung der Stellen bestehen, sind gemäß §
71 Abs. 6 NKomVG die Vorschriften des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG anzuwenden.
Stellen, die vom
Bürgermeister besetzt werden, sind aus dem Zuteilungsverfahren auszuklammern.
Ausgehend von der
Besetzung nach der Wahlperiode "2021 - 2026" - unter Abzug der
Stellen, die vom Bürgermeister / Verwaltung besetzt werden – verbleiben 10
Stellen. Verbleiben, die sich nach d’Hondt
wie folgt verteilen:
CDU -
6
SPD -
1
BFD - 2
BÜNDNIS 90/Grüne
- 1
Hinsichtlich der
namentlichen Besetzung wird auf die Anlage verwiesen.