Betreff
Besetzung durch Abstimmung:
a) Musikschule für den Landkreis Vechta
b) VR-Bank Dinklage-Steinfeld
c) Oldenburgische Landschaft
d) Heimatbund für das Oldenburger Münsterland
e) Versorgungskasse Oldenburg
f) Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V. Hannover
g) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hannover
h) Kommunaler Schadensausgleich Hannover
i) Gemeindeunfallversicherungsverband Oldenburg
j) Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hannover
(als weiteren Vertreter neben dem Bürgermeister)
k) Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
l) Landesfachverband der Standesbeamten
m) Sozialstation Dinklage-Steinfeld-Mühlen
n) Forstbetriebsgemeinschaft Dinklager Becken
o) Partnerschaftskomitee Dinklage-Epouville

p) Verein Pro Jugend Dinklage e.V.
q) Stiftung für Umwelt- und Naturschutz (S.U.N.)
r) Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
Vorlage
DS-19-0018
Art
Sitzungsvorlage

Die Besetzung der Sitze in den Organen und Zweckverbänden anderer Kommunalverbände und Vereine erfolgt durch Abstimmung.

 

Bezüglich der Besetzung der "unbesoldeten Stellen" ist anzumerken, dass hierzu die vom Rat zu besetzenden Sitze in den Organen von wirtschaftlichen Unternehmen, Zweckverbänden, von anderen Kommunalverbänden und Vereinen gehören.

 

Wenn auf Grund spezialgesetzlicher Vorschriften durch die Vertretung mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen sind und keine entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen zur Besetzung der Stellen bestehen, sind gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG die Vorschriften des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG anzuwenden.

 

Stellen, die vom Bürgermeister besetzt werden, sind aus dem Zuteilungsverfahren auszuklammern.

Ausgehend von der Besetzung nach der Wahlperiode "2021 - 2026" - unter Abzug der Stellen, die vom Bürgermeister / Verwaltung besetzt werden – verbleiben 10 Stellen. Verbleiben, die sich nach d’Hondt  wie folgt verteilen:

 

CDU    -    6

SPD     -   1

BFD    -  2

BÜNDNIS 90/Grüne   - 1

 

Hinsichtlich der namentlichen Besetzung wird auf die Anlage verwiesen.