Betreff
Vereidigung des Bürgermeisters
Vorlage
DS-19-0019
Art
Sitzungsvorlage
§ 47
Diensteid
(§ 38 BeamtStG)
(1) 1Die Beamtin oder der Beamte hat der Bürgermeister/in als Hauptverwaltungsbeamter/in folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Die Vereidigung obliegt der Altersvorsitzenden.