Betreff
Eröffnung der Sitzung durch die Altersvorsitzende
Vorlage
DS-19-0020
Art
Sitzungsvorlage

Die Konstituierung des Rates besteht im Kern in der Wahl des oder der Ratsvorsitzenden. Erst danach ist der Rat als handlungsfähiges Organ vorhanden.

 

Die Wahl steht deshalb – nach Verpflichtung der Abgeordneten – am Anfang der Sitzung und wird unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes vorgenommen. Deshalb erscheint es als sachgerecht, dass dieses auch die Sitzung eröffnet und die für die Wahl des Ratsvorsitzenden notwendige Beschlussfähigkeit feststellt.

(§ 65 Abs. 1 NKomVG)

 

Diese Aufgabe obliegt Ratsmitglied Susanne Witteriede.