Betreff
Eröffnung der Sitzung durch die Altersvorsitzende
Vorlage
DS-19-0020
Art
Sitzungsvorlage
Die Konstituierung des Rates besteht im Kern in der
Wahl des oder der Ratsvorsitzenden. Erst danach ist der Rat als
handlungsfähiges Organ vorhanden.
Die Wahl steht deshalb – nach Verpflichtung der
Abgeordneten – am Anfang der Sitzung und wird unter Leitung des ältesten
anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitgliedes vorgenommen. Deshalb erscheint es
als sachgerecht, dass dieses auch die Sitzung eröffnet und die für die Wahl des
Ratsvorsitzenden notwendige Beschlussfähigkeit feststellt.
(§ 65 Abs. 1 NKomVG)
Diese Aufgabe obliegt Ratsmitglied Susanne Witteriede.