Betreff
Antrag der Musikschule Romberg e. V. auf a) Erhöhung des jährlichen Zuschusses und
b) Übernahme des pandemiebedingten Ausfalls der Gebühren
Vorlage
DS-19-0023
Art
Sitzungsvorlage

Zu a) Erhöhung des jährlichen Zuschusses

Die Musikschule Romberg ist ein eingetragener Verein mit rd. 900 Mitgliedern und ca. 1.300 Schülerinnen und Schülern. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist kein auf wirtschaftlichen Gewinn ausgelegtes Dienstleistungsunternehmen, sondern ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel der musikalischen Bildung und Erziehung.  

 

Die Musikschule wird seitens der Stadt Dinklage jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von derzeit 128.100,00 € finanziell unterstützt. Der Betrag wurde letztmalig ab dem Jahre 2019 von 106.700,00 € auf den jetzigen Betrag erhöht. Weiter erhält die Musikschule seitens der Landkreises Vechta einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 79.555,00 €.

 

Der Verein finanziert sich also überwiegend über die Unterrichtsgebühren, die Mitgliedsbeiträge sowie der Zuschüsse von der Stadt Dinklage und Landkreis Vechta. Da auch außerhalb von Dinklage wohnende Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, zahlen die Kommunen Steinfeld und Emstek ebenfalls kleinere Zuschussbeträge. Der Musikunterricht für diese Musikschüler findet in den jeweiligen Gemeinden statt.

Eine Auflistung mit der Herkunft der Schülerinnen und Schüler (auch Erwachsene) sowie mit einigen Anmerkungen ist der Anlage beigefügt.

 

Die an der Musikschule tätigen Lehrkräfte werden überwiegend als „Honorarkräfte“ vergütet, nur einige wenige werden nach Tarifvertag entlohnt. Die ist ursächlich dafür, dass der Verein derzeit kaum noch Lehrkräfte gewinnen und auch „halten“ kann. Einige dort seit Jahren tätige Musiklehrer haben die Schule bereits verlassen.

 

Für das Jahr 2021 ergeben sich Personalkosten von insgesamt rd. 695.000,00 €. Die fest angestellten Lehrkräfte erhalten im Durchschnitt einen Stundenlohn von 19,50 €; die Aushilfen eine Vergütung von 15,00 €/Std.

 

Sofern man den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmer zugrunde legt, würden sich die gesamten Personalkosten für die fest angestellten Lehrkräfte zwischen 736.000,00 € und 780.000,00 € belaufen. Hinzu kommen noch die geringfügig Beschäftigten mit Gesamtkosten von rd. 420.000,00 €, sodass sich die gesamten Personalkosten auf rd. 1,157 Mio. € beziffern würden.

 

Den Verantwortlichen der Musikschule ist durchaus bewusst, dass dieses Volumen an Personalkosten nicht aufgebracht werden kann. Daher hat man sich an den weiteren Musikschulen im Landkreis (Kreismusikschule Vechta, Musikschulen Lohne und Neuenkirchen-Vörden) orientiert. Diese zahlen ihren Honorarkräften im Durschnitt 30,00 €/Std.  Dies solle nach Aussagen der Verantwortlichen auch Ziel an der Dinklager Musikschule sein.

 

Zurzeit erbringen die Aushilfen jährlich rd. 9.100 Arbeitsstunden. Bei einer Erhöhung von derzeit 15,00 € auf 30,00 € würde dies Mehrkosten von jährlich rd. 170.000,00 € ergeben.

Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erbringen jährlich rd. 15.400 Stunden. Um einen Stundenlohn von 30,00 € zu erreichen, würden zusätzliche Personalkosten in Höhe von rd. 200.000,00 € anfallen (einschl. AG-Anteil).

 

Insgesamt würde dann seitens der Musikschule ein weiterer jährlicher Zuschuss in Höhe von rd. 370.000,00 € benötigt.

 

Um den angestellten Musikschulkräften sowie potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern als Musiklehrer eine Perspektive zu geben, sehen die Verantwortlichen der Musikschule es als dringend notwendig an, dass die Zuschüsse gestaffelt für die nächsten Jahre sukzessive steigen.

 

 

Zu b) Übernahme der pandemiebedingten Ausfälle

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Unterrichtsstunden an der Musikschule seit Ende November nicht in gewohnten Umfang erteilt werden.  Die dadurch bedingten Gebührenausfälle betreffen alle Sparten der Musikschule, also Einzel- und Gruppenunterricht, musikalische Früherziehung, Chöre, Ensembles etc. .  Die Ausfälle beziffern sich wie folgt:

 

- November/Dezember 2020                                                7.303.35 €

- Januar – März 2021                                                           118.695,92 €

- April – Juni 2021                                                                     13.543,00 €

  Gesamt:                                                                                  139.542,27 €

 

Für die Monate November und Dezember 2020 wurde seitens der Agentur für Arbeit für die versicherungspflichtig beschäftigten Dozenten kein Kurzarbeitergeld gezahlt, da die Musikschule den Betrieb nicht gänzlich eingestellt hatte; der Schulbetrieb lief in den beiden Monaten teilweise weiter.

 

Für die Monate Januar, Februar und März 2021 wurde insgesamt 53.109,03 € an Kurzarbeitergeld gezahlt.  Für den Großteil der an der Musikschule arbeitenden Kräfte wird das Kurzarbeitergeld nicht gezahlt, da diese auf Honorarbasis arbeiten. Die für diese Kräfte vereinbarten Gehälter wurden seitens der Musikschule weitergezahlt.

 

Nach Abzug der staatlichen Leistungen verbleibt ein Defizit in Höhe von 86.433,24 €, welches der Rücklage entnommen wurde. Die Rücklagen der Musikschule sind derzeit aufgebraucht und die Musikschule beantragt einen entsprechenden Ausgleich von der Stadt Dinklage.

 

Nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 wurden die Gebühren für die Monate März und April seitens der Musikschule weiter eingezogen. Für Mai 2020 wurden seitens der Stadt (nach Abzug des Kurzarbeitergeldes) bereits ein pandemiebedingter Ausfall der Gebühren in Höhe von 23.000,00 € gezahlt.