Betreff
Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen;
hier: Antragstellung Sanierung der Tartanbahn im Jahnstadion
Vorlage
DS-19-0025
Art
Sitzungsvorlage

Im Jahre 2019 ist die Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus in Kraft getreten. Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Baumaßnahmen an kommunalen Sportstätten als auch an Vereinssportstätten. Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2022  außer Kraft. Für das jeweilige Förderjahr sind die Förderanträge bis zum 31. März einzureichen; letztmalig also bis zum 31.03.2022.

 

Die Zuwendung an Gebietskörperschaften wird in der Regel in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt, höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 400.000,00 €.

 

Für die Sanierung/Erweiterung der Turnhalle an der Kardinal-von-Galen-Schulen wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Förderanträge gestellt. Diese fanden keine Berücksichtigung. Die für die Maßnahme vom Land bewilligte Förderung wird aus einem anderen Förderprogramm des Landes finanziert.

 

Wie in der Präsentation am 04.11.2021 vorgetragen, plant der TVD im Jahnstadion u. a. auch die Erneuerung der Laufbahn. Wie bekannt, hat die Laufbahn im derzeitigen Zustand eine Innenlänge von 380 m; üblicherweise beträgt die Länge 400 m. Eine vorgenommene Kostenschätzung beinhaltet den kompletten Abtrag der vorhandenen Laufbahn (Tartan und Asche) sowie den Einbau einer kompletten Tartanbahn mit 4 Laufbahnen. Die Gesamtkosten beziffern sich auf rd. 380.000,00 €.

 

Der TVD plant als erste von mehreren Maßnahmen die Erneuerung der Laufbahn.