Betreff
Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich Tätige in der Stadt Dinklage
Vorlage
DS-19-0042
Art
Sitzungsvorlage

Gem. den Bestimmungen der Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) üben Abgeordnete der Kommunalparlamente ihre Tätigkeit

ehrenamtlich aus, haben aber Anspruch auf Zahlung einer finanziellen Entschädigung. Mit dieser Entschädigung sollen Aufwand, Auslagen und Verdienstausfall ersetzt werden.

Die Einzelheiten sind in der entsprechenden Satzung vom 01.01.2017 geregelt; diese ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Entschädigungszahlungen werden wie folgt geändert:

-          die mtl. Aufwandsentschädigung wird von 60,00 € auf 100,00 € erhöht;

-          das Sitzungsgeld pro Sitzung wird von 20,00 € auf 30,00 € erhöht;

-          Mitglieder der durch Ratsbeschluss gebildeten Arbeitskreise erhalten ebenfalls 30,00 € pro Sitzung;

-          für Besprechungen  mit dem Bürgermeister erhalten die Fraktionsvorsitzenden 30,00 € pro Besprechung.

 

Hinsichtlich der Festsetzung der Beträge sind die Kommunen frei. Eine beim Land Niedersachsen angesiedelte unabhängige Expertenkommission gibt in regelmäßigen Abständen hierzu Empfehlungen; die jüngste liegt seit Juni d.J. vor. So wird z.B. bei Städte und Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ein monatlicher Höchstbetrag von 210 € empfohlen.

Weiter wird empfohlen, die Beträge entsprechend der Größenklasse ins Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl zu setzen. Geht man von durchschnittlich 3 Sitzungen (einschl. Fraktionssitzungen) monatlich aus, wird der empfohlene Höchstbetrag noch unterschritten. Die jetzt beschlossenen Beträge entsprechend weitestgehend denen vergleichbarer Kommunen in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg.

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.