Gem. den
Bestimmungen der Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) üben Abgeordnete der
Kommunalparlamente ihre Tätigkeit
ehrenamtlich
aus, haben aber Anspruch auf Zahlung einer finanziellen Entschädigung. Mit
dieser Entschädigung sollen Aufwand, Auslagen und Verdienstausfall ersetzt
werden.
Die
Einzelheiten sind in der entsprechenden Satzung vom 01.01.2017 geregelt; diese
ist als Anlage 1 beigefügt.
Die
Entschädigungszahlungen werden wie folgt geändert:
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die mtl.
Aufwandsentschädigung wird von 60,00 € auf 100,00 € erhöht;
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das Sitzungsgeld
pro Sitzung wird von 20,00 € auf 30,00 € erhöht;
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Mitglieder der
durch Ratsbeschluss gebildeten Arbeitskreise erhalten ebenfalls 30,00 € pro
Sitzung;
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für
Besprechungen mit dem Bürgermeister erhalten die Fraktionsvorsitzenden
30,00 € pro Besprechung.
Hinsichtlich
der Festsetzung der Beträge sind die Kommunen frei. Eine beim Land
Niedersachsen angesiedelte unabhängige Expertenkommission gibt in regelmäßigen
Abständen hierzu Empfehlungen; die jüngste liegt seit Juni d.J. vor. So wird
z.B. bei Städte und Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 20.000 ein
monatlicher Höchstbetrag von 210 € empfohlen.
Weiter wird
empfohlen, die Beträge entsprechend der Größenklasse ins Verhältnis zur
konkreten Einwohnerzahl zu setzen. Geht man von durchschnittlich 3 Sitzungen
(einschl. Fraktionssitzungen) monatlich aus, wird der empfohlene Höchstbetrag
noch unterschritten. Die jetzt beschlossenen Beträge entsprechend weitestgehend
denen vergleichbarer Kommunen in den Landkreisen Vechta und Cloppenburg.
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.