Betreff
Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vom 07.07.2020 zum 31.12.2021
Vorlage
DS-19-0045
Art
Sitzungsvorlage

Der Rat der Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 einstimmig beschlossen, allen Einwohner:innen der Stadt Dinklage ab dem 14. Lebensjahr im Rahmen einer Einwohner:innen-Befragung nach ihrer Meinung zu befragen, auf welche Art und Weise Straßensanierungen künftig finanziert werden sollen.  

Das Votum war denkbar knapp: die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner hat dafür gestimmt, dass die geltende Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft wird und die dann künftig wegfallenden Kostenbeiträge der anliegenden Grundstückseigentümer bei notwendigen Straßenausbaumaßnahmen (Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung) durch eine entsprechende Erhöhung von kommunalen Steuern (z .B. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewebesteuer) ausgeglichen werden soll (Variante 2).

Insgesamt 7.034 Einwohnerinnen und Einwohner von 11.040 Wahlberechtigten gaben ihre Stimme bei der Einwohnerbefragung ab. Davon entschieden sich für die Variante 1 (Beibehaltung der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung) 3.352 Einwohnerinnen und Einwohner. Für die Variante 2, und damit für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und eine Gegenfinanzierung durch die Erhöhung kommunaler Steuern, votierten 3.572 Wahlberechtigte. 110 Stimmen waren ungültig. Damit geben die Wählerinnen und Wähler der Politik den Auftrag, zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und gleichzeitig zur Entscheidung darüber wie und in welcher Höhe die kommunalen Steuern (zum Beispiel Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) zur Gegenfinanzierung erhöht werden sollen.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im Jahre 2020 bereits die Beiträge per Satzung neu festgelegt, damals mit dem Argument, den Anliegern entgegenzukommen. Nach der geltenden Satzung vom 7. Juli 2020 zahlen seitdem Anwohner von Wohnstraßen 60 Prozent; zuvor waren es 75 Prozent. Der Anliegeranteil beträgt bei einer Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr 40 Prozent der Kosten; bei einer sogenannten Durchgangsstraße 30 Prozent. Bei Eckgrundstücken werden die Grundstücksflächen zu zwei Dritteln in die Berechnung der Beiträge einbezogen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner haben nunmehr dafür votiert, dass die Satzung vom 7. Juli 2020 abgeschafft werden soll.

Die politischen Gremien haben im Vorfeld angekündigt, dass sie sich bei einem entsprechenden Votum an das Ergebnis halten werden.