Der Rat der
Stadt Dinklage hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 einstimmig beschlossen,
allen Einwohner:innen der Stadt Dinklage ab dem 14. Lebensjahr im Rahmen einer
Einwohner:innen-Befragung nach ihrer Meinung zu befragen, auf welche Art und
Weise Straßensanierungen künftig finanziert werden sollen.
Das Votum
war denkbar knapp: die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner hat dafür
gestimmt, dass die geltende Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft wird und
die dann künftig wegfallenden Kostenbeiträge der anliegenden
Grundstückseigentümer bei notwendigen Straßenausbaumaßnahmen (Erweiterung,
Verbesserung und Erneuerung) durch eine entsprechende Erhöhung von kommunalen
Steuern (z .B. Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewebesteuer) ausgeglichen werden
soll (Variante 2).
Insgesamt
7.034 Einwohnerinnen und Einwohner von 11.040 Wahlberechtigten gaben ihre
Stimme bei der Einwohnerbefragung ab. Davon entschieden sich für die Variante 1
(Beibehaltung der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung) 3.352 Einwohnerinnen
und Einwohner. Für die Variante 2, und damit für die Abschaffung der
Straßenausbaubeitragssatzung und eine Gegenfinanzierung durch die Erhöhung
kommunaler Steuern, votierten 3.572 Wahlberechtigte. 110 Stimmen waren
ungültig. Damit geben die Wählerinnen und Wähler der Politik den Auftrag, zur
Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung und gleichzeitig zur Entscheidung
darüber wie und in welcher Höhe die kommunalen Steuern (zum Beispiel
Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) zur Gegenfinanzierung erhöht werden
sollen.
Der Stadtrat
hatte in seiner Sitzung im Jahre 2020 bereits die Beiträge per Satzung neu
festgelegt, damals mit dem Argument, den Anliegern entgegenzukommen. Nach der
geltenden Satzung vom 7. Juli 2020 zahlen seitdem Anwohner von Wohnstraßen 60
Prozent; zuvor waren es 75 Prozent. Der Anliegeranteil beträgt bei einer Straße
mit starkem innerörtlichen Verkehr 40 Prozent der Kosten; bei einer sogenannten
Durchgangsstraße 30 Prozent. Bei Eckgrundstücken werden die Grundstücksflächen
zu zwei Dritteln in die Berechnung der Beiträge einbezogen.
Die
Einwohnerinnen und Einwohner haben nunmehr dafür votiert, dass die Satzung vom
7. Juli 2020 abgeschafft werden soll.
Die
politischen Gremien haben im Vorfeld angekündigt, dass sie sich bei einem
entsprechenden Votum an das Ergebnis halten werden.