Betreff
Ausstattung der Schulen und Kindergärten mit raumlufttechnischen Anlagen
Vorlage
DS-19-0046
Art
Sitzungsvorlage

Im Rahmen der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten wurden für beide Grundschulen, die Oberschule und alle Kindergärten (im Auftrag für die jeweiligen Träger) in Dinklage Förderanträge für den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen gestellt.

 

Für die Antragsstellung wurden zu Beginn Kosten pro RLT-Anlage in Höhe von 25.000 € angenommen.

 

Diese Kosten wurden durch unterschiedliche Quellen ermittelt.

 

1.            Seitens der Stadt Vechta und des dort beratenden Ingenieurs wurden geschätzte Kosten bei dezentralen unterhalb der Decke montierten Anlagen von ca. 20.000 € pro Gerät angenommen. Diese Kosten wurden den Bürgermeistern des Landkreises in einer HVB Sitzung im Juli mitgeteilt.

2.            Der für die Stadt Dinklage beratende Ingenieur bezifferte im Juli die Kosten pro Anlage inkl. aller erforderlicher Arbeiten (Elektro, Trockenbau, Maler, Dachdecker, Reinigung) und Planungskosten auf ca. 22.500 € (brutto).

3.            Unterstützt durch diese beiden Kostenschätzungen wurde für die Antragsstellung die Summe von 22.500 € auf 25.000 € pro Anlage aufgerundet, um eine Sicherheit von 2.500 € für eventuelle Preisabweichungen einkalkuliert zu haben.

 

Die Planung für die beiden städtischen Grundschulen wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro jetzt fertiggestellt, sodass die Leistungsverzeichnisse für eine Ausschreibung vorliegen. Durch die Leistungsverzeichnisse steht nun der genaue Arbeitsaufwand fest, wodurch auch eine genauere Kostenschätzung möglich ist. Im Rahmen dieser Kostenschätzungen wurden jetzt Kosten von ca. 30.000 € pro Anlage ermittelt. Somit reichen die beantragten Fördermittel und die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für eine Umsetzung der Maßnahme nicht aus. Eine Erhöhung der Fördersumme im Rahmen des Zuwendungsbescheides ist nicht möglich.

 

Diese Problematik betrifft auch andere Gemeinden des Landkreises. Einer Nachbargemeinde, die beim Förderantrag ebenfalls Kosten von 25.000 € pro Anlage angenommen hatte, wurde seitens des Fördermittelgebers empfohlen, einen komplett neuen Antrag auf Förderung mit der erhöhten Summe einzureichen. Im Fördertopf stände angeblich noch ein ausreichend hohes Budget zur Verfügung. Der Förderantrag sollte allerdings mit dem Zusatz gestellt werden, dass der schon bewilligte Antrag im Falle einer erneuten Zuwendung zurückgezogen wird. Somit würde sich der Fördermittelgeber auch an den Mehrkosten von ca. 5.000 € mit 80 % (ca. 4.000 €) beteiligen. Der voraussichtliche städtische Anteil der Mehrkosten beliefe sich dann auf 1.000 € pro Anlage.

In den gesamten Schulen und Kindergärten der Stadt ist der Einbau von 97 RLT-Anlagen geplant. Diese Anzahl entspricht einer zusätzlichen Investitionssumme von ca. 100.000 €. Für die Oberschule wurde bereits die Höchstfördersumme bewilligt, dem entsprechend ist keine Erhöhung der Fördersumme mehr möglich. Der Neubau des Kindergartens „In der Wiek“ sowie der Kindergarten St. Martin sind in der Aufzählung nicht enthalten.

Bei einer erfolgreichen Beantragung der erhöhten Fördermittel beginnt der einjährige Bewilligungszeit am Tag der Zusendung des neuen Zuwendungsbescheides.