Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
DS-19-0067
Art
Sitzungsvorlage

1. Grundschule Kardinal-von-Galen – Neuanschaffung von Küchengeräten in der Mensa

Das Mittagessseen für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kardinal von Galen wurde bislang von der Firma Meyer-Menü, Goldenstedt, geliefert. Das Essen wird nachts in Goldenstedt fertig gegart angeliefert, dort warmgehalten, in Transportbehälter verpackt und dann vormittags an die Abnehmer verteilt.

Warme Speisen müssen bei mindestens 65 °C transportiert und warmgehalten werden. Insbesondere im letzten Schuljahr wurde das Essen nicht mit der vorgeschriebenen Temperatur und zudem nicht rechtzeitig angeliefert. Teilweise hatten die Speisen nur eine Temperatur zwischen 40 und 50 °C. Durch die verspätete Anlieferung und erneute Aufwärmung in der Mensa der Schule konnten die Mittagszeiten in der Schule nicht eingehalten werden. Das Gesundheitsamt Vechta hat bereits zweimal auf diesen Missstand und auf eine damit verbundene Gefährdung der Gesundheit der Schulkinder hingewiesen.

Da auch im Januar an mehreren Tagen die vorgeschriebene Temperatur des Essens nicht eingehalten wurde, wurde mit der Schulleitung vereinbart, den Anbieter zu wechseln. Das Essen wird nunmehr von der Firma Apetito im sogenannten Cook-and-chill-Verfahren geliefert. Das Essen wird nach der Zubereitung auf 3 °C heruntergekühlt und für den Transport verpackt. In der Schulmensa wird das Essen dann in Konvektomaten erwärmt bzw. fertig gegart und an die Schulkinder ausgegeben.

Die Kosten für die Anschaffung der notwendigen Geräte und Gegenstände beziffern sich auf 20.610,32 €. Die Firma Apetito bietet auch eine Anmietung der benötigten Geräte an. Die Mietkosten betragen 769,05 €/Monat. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten würden sich die Kosten auf 27.685,80 € beziffern.

Somit stellt sich ein Kauf als kostengünstigere Alternative dar und wurde entsprechend umgesetzt.

Die außerplanmäßigen Auszahlungen beziffern sich auf 20.610,32 €.

 

2. Grundschule Höner Mark – Leistungserhöhung Hausanschluss

Bereits im Frühjahr 2021 hat die EWE auf dem Grundstück der Grundschule Höner Mark die Voraussetzungen für eine erhöhte Anschlussleistung geschafften (von 60 kW auf 100 kW).  Dies war notwendig geworden, da in der Küche der Mensa aus Kapazitätsgründen ein weiterer Konvectomat und zwei Tiefkühlschränke angeschafft wurden. Weiter kommen die Ausstattungen der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes - wie z.B. die interaktiven Tafeln und weitere Endgeräte - hinzu.

Die Firma Tepe hat die Anschlussarbeiten für den neuen Hausanschluss im April des letzten Jahres durchgeführt; die entsprechende Rechnung über 7.166,17 € ist bei der Stadt Dinklage im Januar 2022 eingegangen.

Das Budget der Grundschule wird diesen Betrag nicht auffangen können; die Aufwendungen in Höhe von 7.166,17 € sollten überplanmäßig genehmigt werden.

 

Es sei noch erwähnt, dass derzeit nicht abschließend gesagt werden kann, ob die Anschlussleistung für die geplante Installation der Raumlufttechnischen Anlagen in der Schule und im Kindergarten ausreichend sein wird. Zum Zeitpunkt der Arbeiten für die Leistungserhöhung durch die EWE war eine mögliche Ausstattung der Schule und Kindergarten mit Lüftungsgeräten noch nicht bekannt.

 

 

3. Schulsporthalle – Anschaffung Reinigungsgerät

Das bisherige Reinigungsgerät (Scheuersaugmaschine) stammt aus dem Jahr 2000. Die durchschnittliche Lebensdauer bei täglichem Gebrauch dieser Maschinen liegt bei 10 bis 12 Jahren. Da das Gerät diese Zeit bei Weitem überschritten hat und größere Schäden aufwies, wurde sie durch eine neue Maschine ersetzt. Zwei Fachfirmen hatten sich das defekte Gerät angesehen und mitgeteilt, dass sich eine aufwendige Reparatur nicht mehr rentiere; zudem seien bestimmte Originalersatzteile auch nicht mehr erhältlich.

Drei Angebote wurden eingeholt; das günstigste Angebot beläuft sich auf 8.949,56 €.

Die Mittel sind außerplanmäßig zu genehmigen. 

 

4. Oberschule – Anschaffung Reinigungsgerät

Auch in der Oberschule ist eines der Reinigungsgeräte bereits über 25 Jahre alt und hat einen größeren Schaden, sodass sich eine Reparatur nicht mehr rentiert. Für die Schule soll  das gleiche Gerät wie für die Schulsporthalle zum Preis von 8.949,56 € angeschafft werden.

Die Mittel sind außerplanmäßig zu genehmigen. 

 

 

5. Großtagespflegestelle

Für das Budget „Großtagespflegestelle“ stehen in 2022 Mittel in Höhe von 33.200,00 € zur Verfügung. Dieses beinhaltet neben den Mieten für die drei Großtagespflegestellen (Burgstraße, Langwege und Wiesenweg) auch geringe Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude.

 

Bei der Großtagespflegestelle an der Burgstraße mussten die Sträucher und Hecken geschnitten werden. Zudem ist ein Zaun zum Klinghamer Weg hin aufgestellt worden, um so die Zutrittsmöglichkeit von unbefugten Personen zu unterbinden. Die hierfür veranschlagten Mittel in Höhe von 700,00 € sind nicht ausreichend; die Rechnung des Gärtners beziffert sich auf 2.366,49 €.

 

Das Mietverhältnis der Großtagespflegestelle am Wiesenweg wurde zum 30.04.2022 gekündigt. Da an die Räumlichkeiten für eine Großtagespflegestelle besondere Anforderungen geknüpft sind, gestaltet sich die Suche nach entsprechenden Räumlichkeiten als schwierig. Nunmehr konnten jedoch an der Burwinkelstraße geeignete Räumlichkeiten angemietet werden. Die monatliche Miete beziffert sich auf 1.000,00 € kalt (zuvor 729,00 € warm). Die Mehraufwendungen beziffern sich auf ca. 5.800 €.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen belaufen sich somit auf insgesamt 8.166,49 €; unter Berücksichtigung von Unwägbarkeiten bei der Nebenkostenabrechnung sollten Aufwendungen bis 8.500,00 € überplanmäßig genehmigt werden.

 

 

 

  

 

6. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich sowie weitere Angelegenheiten nach § 6 der Haushaltssatzung, u. a. über- und außerplanmäßige Tilgung von Darlehn) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten.

 

a)      Die Stadt Dinklage hatte bislang Geschäftsanteile an der VR Bank Dinklage-Steinfeld eG in Höhe von 750,00 €. Die Geschäftsanteile konnten nunmehr erhöht werden auf 2.500,00 €. Die außerplanmäßigen Auszahlungen beziffern sich somit auf 1.750,00 €; sie wurden vom Bürgermeister genehmigt. 

 

Der Rat wird hiermit entsprechend unterrichtet.