Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 101 "Geflügelhaltung - Langwege";
a) Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des Bebauungsplanes
b) Annahme des Entwurfes und Auslegungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0068
Art
Sitzungsvorlage

Im Jahr 2016 hat die Stadt Dinklage für die Geflügelfarm an der Feldstraße 5 in Langwege den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 101 „Geflügelhaltung Langwege“ aufgestellt, um der Firma Ruholl GmbH & Co.KG die Modernisierung ihrer Aufzuchtställe für Legehennen zu ermöglichen.

In diesem Bebauungsplan wurden alle Flächen auf dem Betriebsgrundstück, die nicht für den Betriebsablauf erforderlich waren, als „Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“ festgesetzt, um sie für die Kompensation der erforderlichen Versiegelungen zu nutzen.

 

Nunmehr möchte die Firma Ruholl die auf dem Betriebsgrundstück vorhandene Lagerhalle erweitern, um hier mobile Stalleinrichtungen zu lagern. Laut Antrag ist diese Lagerhalle für einen reibungslosen Betriebsablauf zwingend erforderlich; ein alternativer Standort ist auf dem Grundstück nicht vorhanden.

Die vorgesehene Erweiterung der Lagerhalle ist nur außerhalb der Baugrenze des B-Planes möglich.  Durch den Anbau werden ca. 400 m² der ausgewiesenen Anpflanzungsfläche versiegelt.

 

Der Bauherr hat deshalb eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt und als Ersatz für die verloren gehende Anpflanzungsfläche angeboten, auf einem anderen ihm gehörenden Grundstück in Langwege eine entsprechende Kompensations-maßnahme vorzunehmen.

 

Diesen Befreiungsantrag hat der Landkreis Vechta abgelehnt; er verlangt wegen der Größe der neuen Versiegelung eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101.

 

Der Bauherr stellt deshalb nun einen entsprechenden Antrag an die Stadt Dinklage.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag zu entsprechen.

 


Keine – Kosten für Planung und Kompensation werden vom Antragsteller übernommen.


Die zusätzliche Versiegelung wird an anderer Stelle kompensiert.