Eine Widmung ist eine Erklärung der Kommune mit dem Inhalt, dass eine
bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.
Gemäß Nieders. Straßengesetz sind alle öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese Widmung wird durch den Träger
der Straßenbaulast ausgesprochen. Für die Widmung der Gemeindestraßen ist somit
die Stadt Dinklage zuständig.
Bei der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört,
sowie Beschränkungen der Widmung auf bestimmt Benutzungsarten oder
Benutzerkreise festzulegen. Die Widmung wird durch den Rat beschlossen und ist
anschließend öffentlich bekannt zu machen.
Der Geh- und Radweg „Alter Bahndamm“ ist noch zu widmen (siehe
anliegenden Lageplan).
Für den Bereich am „Dinklager Ring“ ist der Geh- und Radweg bereits
gewidmet.
keine
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