Betreff
Bebauungsplan Nr. 109 "Märschendorfer Straße";
hier: Aufstellungsbeschluss, Festlegung des Geltungsbereichs und der Bezeichnung
Vorlage
DS-19-0074
Art
Sitzungsvorlage

Der Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen in Bahlen westlich der Märschendorfer Straße, nördlich des Bahler Weges, beabsichtigt, seine Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den TOP „42. Änderung des F-Planes“ verwiesen.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes in gewerbliche und gemischte Baufläche ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Auch hierbei sollten die Wohngrundstücke nördlich des Bahler Weges einbezogen werden. Das Gebiet ist im Wesentlichen als Gewerbegebiet, Mischgebiet und Wasserfläche auszuweisen; außerdem ist im Bebauungsplan die Erschließung zu regeln.

 

Aus dem anliegenden Lageplan sind die Lage und der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes zu entnehmen.

 

Vor Erstellung eines Vorentwurfs für den Bebauungsplan ist zunächst eine Bestandserfassung zu Natur und Landschaft, Boden, Geruch usw. durchzuführen.


Planungskosten


Es ist ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die Auswirkungen auf Natur und Landschaft dargestellt und bewertet werden; für entstehende Eingriffe sind Kompensationsmaßnahmen festzulegen.