Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
für die Stadt Dinklage liegt im Entwurf zur abschließenden Beschlussfassung
durch den Rat vor (s. Anlage zur Beschlussvorlage).
Die Erarbeitung eines
Verkehrsentwicklungsplans ist eine freiwillige Aufgabe der Kommune.
-Strategische Verkehrsplanungen sind über das Baugesetzbuch als Fachplan der
Bauleitplanung implizit erforderlich, aber durch kein Gesetz formell geregelt.
Als verwaltungsverbindlicher
Rahmen soll er die städtebauliche Entwicklung begleiten und die verkehrlichen
Gegebenheiten sowie die Stellung der einzelnen Verkehrsarten zueinander
darstellen und ordnen.
Im Verkehrsentwicklungsplan werden
sowohl Ursachen als auch Auswirkungen von Verkehr und Verkehrsabläufen
behandelt. Aufgabe der Verkehrsentwicklungsplanung ist die „zielorientierte,
systematische, vorausschauende und informierte Vorbereitung von Entscheidungen
über Handlungen, die den Verkehr (Angebot, Nachfrage, Abwicklung und
Auswirkungen) nach den jeweils festgelegten Zielen beeinflussen sollen.
Herr Heinz Mazur vom Büro PGT aus Hannover wird die Inhalte des VEPs in der Sitzung des Bauausschuss vorstellen.