Betreff
Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
DS-19-0096
Art
Sitzungsvorlage

Eine Widmung ist eine Erklärung der Kommune mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

 

Gemäß Nieders. Straßengesetz sind alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese Widmung wird durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Für die Widmung der Gemeindestraßen ist somit die Stadt Dinklage zuständig.

 

Bei der Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört, sowie Beschränkungen der Widmung auf bestimmt Benutzungsarten oder Benutzerkreise festzulegen. Die Widmung wird durch den Rat beschlossen und ist anschließend öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Straßen „August-Wegmann-Straße“ und „Josef-Hürkamp-Straße“ sind noch zu widmen (siehe anliegenden Lageplan)