Eine Widmung
ist eine Erklärung der Kommune mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einem
bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.
Gemäß
Nieders. Straßengesetz sind alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dem
öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese Widmung wird durch den Träger der
Straßenbaulast ausgesprochen. Für die Widmung der Gemeindestraßen ist somit die
Stadt Dinklage zuständig.
Bei der
Widmung sind die Straßengruppe, zu der die Straße gehört, sowie Beschränkungen
der Widmung auf bestimmt Benutzungsarten oder Benutzerkreise festzulegen. Die
Widmung wird durch den Rat beschlossen und ist anschließend öffentlich bekannt
zu machen.
Die Straßen „August-Wegmann-Straße“ und „Josef-Hürkamp-Straße“ sind noch zu widmen (siehe anliegenden Lageplan)