Betreff
Bebauungsplan Nr. 44 "Der Kamp" - Neuaufstellung -;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
DS-19-0107
Art
Sitzungsvorlage

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 44 „Der Kamp“ wurde im Jahr 1978 für das damalige Neubaugebiet „auf der Hörst“ westlich der Holdorfer Straße aufgestellt (Straßen: Hörsterkamp, Roggen-, Weizen- und Gerstenweg). Teilbereiche dieses B-Planes wurden zwischenzeitlich durch die Bebauungspläne Nr. 39 „Schweger Straße“ und Nr. 62 „Hof Blömer“ überplant.

Die relativ großen Grundstücke in diesem Gebiet bieten sich für eine Nachverdichtung an.

Da der Bebauungsplan Nr. 44 - im Gegensatz zu anderen alten Bebauungsplänen - bereits Regelungen zur Zahl der Wohneinheiten enthält, wurde bisher kein Beschluss gefasst, den Plan im Hinblick auf das Nachverdichtungskonzept der Stadt Dinklage zu ändern.

 

Es hat sich aber gezeigt, dass die Regelung im Bebauungsplan Nr. 44 „Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig und nicht mehr als 2 WE“ durchaus missverständlich auszulegen ist: Danach können auch mehrere Gebäude aneinander gebaut werden. Dies entspricht für die Grundstücke direkt an der Landesstraße durchaus dem Nachverdichtungskonzept; an den Wohnstraßen ist eine solche Verdichtung aber nicht gewollt.

 

Da der Bebauungsplan Nr. 44 „Der Kamp“ bisher keinerlei Höhenbegrenzung enthält und zur Holdorfer Straße ein Zu- und Abfahrtsverbot festsetzt, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan insgesamt neu aufzustellen, um ihn den heutigen Gegebenheiten und dem Nachverdichtungskonzept anzupassen. Die Neuaufstellung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

 

 


Planungskosten


keine