Betreff
Straßenendausbau Alte Hörst - hier: Vorstellung der Ausbauplanung
Vorlage
DS-19-0110
Art
Sitzungsvorlage

Für das Kalenderjahr 2022/2023 ist der Endausbau der Straße „Alte Hörst“ vorgesehen.

 

Für die Straßenbaumaßnahmen stehen Haushaltsmittel in Höhe von 588.055,00,- Euro zur Verfügung.

 

Straßenausbau:

Es wird folgender Straßenquerschnitt gewählt:

-          Die Straße ist ca. 390 m lang und von ca. 8,00 m bis 11,00 m breit. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise hergestellt. Beidseitig sind Gehwege geplant, die mit einem Hochbord zur Fahrbahn hin höhenmäßig abgesetzt sind. Für die Pflasterung der Gehwege ist ein Betonrechteckstein in der Farbe Rot vorgesehen. Die Straße wird beidseitig mit Betontiefbordsteinen mit einer dahinterliegenden Läuferreihe eingefasst. Das Oberflächenwasser wird über zwei zweireihige Rinnen aus Betonstein abgeführt. Außerdem sind Baumbeete vorgesehen. Im Einmündungsbereich in Richtung Schweger Straße wird eine Mittelinsel eingebaut.

 

Seitens des Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverbandes wird ein neuer Regenwasserkanal   verlegt und der Schmutzwasserkanal wird punktuell saniert.

Die Straßenbeleuchtung wird erneuert und erweitert.

 

Auf der Anliegerversammlung am 30.06.2022 wurde seitens der Anlieger der Wunsch geäußert, auf die beidseitige Anlegung von Gehwegen (jeweils 1,50 m Breite plus 0,50 m Sicherheitsstreifen) aus Kostengründen zu verzichten. Alternativ soll ein einseitiger Gehweg gebaut werden, dessen Mindestbreite inkl. Sicherheitsstreifen 2,50 m betragen muss. Die gegenüber verbleibende Fläche zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze soll als Grünfläche angelegt werden.

Eine Überprüfung brachte folgendes Ergebnis:

An der Nordseite der Straße befinden sich die Gasleitung, die Leitung für Telekommunikation und die Stromleitung, wobei letztere im westlichen Bereich 3-fach parallel verläuft. An der Südseite sind eine Trinkwasser- und eine Stromleitung verlegt. Bei Anlegung eines einseitigen, 2,50 m breiten Gehweges würden die Leitungen gegenüberliegend z. T. unterhalb der neuen Fahrbahndecke liegen. Da seitens der Versorgungsträger festgelegt ist, dass die Leitungen nicht unter der asphaltierten Fahrbahn liegen dürfen und die Kosten für eine Umverlegung in keinem Verhältnis zur beidseitigen Gehweganlegung stehen würden, wird die in der Anliegerversammlung vorgestellte Ausbauplanung (beidseitiger Gehweg) beibehalten.

Zeitplan:

Die Baumaßnahme soll in 2022/2023 durchgeführt werden.