Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
DS-19-0114
Art
Sitzungsvorlage

1. Jugendtreff

Am 19.07.2021 hat der Rat der Stadt Dinklage überplanmäßige Aufwendungen für die Einzäunung der Skateranlage und die Schaffung einer Aufenthaltsfläche außerhalb des Jugendtreffs in Höhe von 10.400,00 € genehmigt.

 

Die Einzäunung der Skateranlage ist zwischenzeitlich erfolgt; der Verein „Tanzen verbindet“ hat zudem eine Spende in Höhe von 800,00 € gezahlt.

 

Die Schaffung einer Aufenthaltsfläche ist bislang nicht erfolgt. Hier sind Landeszuwendungen aus dem Förderprogramm „Schaffung von Jugendplätzen in den Kommunen“ beantragt worden. Der Zuwendungsbescheid liegt nunmehr vor; die Förderung beläuft sich auf 6.300,00 € (90 % der förderfähigen Kosten in Höhe von 7.000 €).

Im Anschluss daran ist die Ausschreibung vorgenommen worden. Danach belaufen sich die Gesamtkosten für die Schaffung einer Aufenthaltsfläche auf rund 10.400 €.

 

Aufgrund der Förderung handelt es sich nunmehr haushaltsrechtlich um eine Investitionsmaßnahme (außerplanmäßige Auszahlungen – nicht Aufwendungen). Die Gesamtkosten in Höhe von 10.400 € bedürfen somit der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage.

 

 

2. Fahrradabstellanlagen

Für die Fahrradabstellanlage an den Grundschulen und der Schulsporthalle an der Schulstraße sind im Haushalt 2022 investive Mittel in Höhe von insgesamt 85.500,00 € eingeplant worden; hiervon 40.000,00 € für die Abstellanlagen bei der Grundschule Kardinal-von-Galen.

Ferner wurden 26.000 € im konsumtiven Bereich für weitere Fahrradabstellanlagen eingeplant.

 

Dementsprechend sind für die Fahrradabstellanlage bei der Grundschule Kardinal-von-Galen Fördermittel beim Bund (PTJ) beantragt worden. Diese wurden mit 18.000,00 € bewilligt.

 

Das Ergebnis der anschließenden Ausschreibung ist jedoch wesentlich höher als geplant ausgefallen; die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 52.000 €. Ursächlich hierfür sind Preissteigerungen.

Die Beantragung von weiteren Fördermitteln für die Grundschule Kardinal-von-Galen (aufgrund des höheren Ausschreibungsergebnisses) ist aus zeitlichen und ausschreibungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Ausschreibungsdaten sind die seinerzeitigen Kostenschätzungen überarbeitet worden. Es ist nunmehr beabsichtigt, folgende Fahrradabstellanlagen zu folgenden geplanten Kosten herzustellen:

 

Grundschule Kardinal-von-Galen                                                                                               52.000 €

Grundschule Höner Mark                                                                                                             28.200 €

Oberschule                                                                                                                                         25.800 €

Sporthalle Schulzentrum                                                                                                              16.700 €

Jahnstadion                                                                                                                                        17.100 €

Umkleidegebäude Schützenweg                                                                                                  6.300 €

Gesamtkosten                                                                                                                                146.100 €

 

Gegenüber den ursprünglich geplanten investiven Mitteln ergeben sich nunmehr Mehrauszahlungen in Höhe von 60.600 € (überplanmäßige Auszahlungen), die der Genehmigung des Rates der Stadt Dinklage bedürfen.

 

Im Gegenzug erhält die Stadt Dinklage jedoch auch höhere Zuwendungen. Geplant waren seinerzeit insgesamt 38.300 € (45 % der zuwendungsfähigen Kosten).

Nunmehr beträgt die Förderung rd. 69.600 €. Der Eigenanteil der Stadt Dinklage beläuft sich somit auf 76.500 €. Gegenüber dem seinerzeit eingeplanten Eigenanteil (47.200 €) erhöht sich dieser nunmehr um 29.300 €.

 

Unter Berücksichtigung von evtl. weiteren Preissteigerungen / Unvorhergesehenem sollten überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 67.000,00 € genehmigt werden.