In den städtischen Liegenschaften sind
bereits folgende Energieeinsparmaßnahmen erfolgt:
- Hausmeister in städtischen Liegenschaften
im November 2021 geschult
- Auf- und Ausbau des Energiemanagements
Aufgrund der Energiekrise sollte /
könnte darüber hinaus folgendes beachtet werden:
- Allgemein
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Grundsätzliche Orientierung an den Vorgaben des
Bundes für den öffentlichen Bereich
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Optimierung sämtlicher technischen Anlagen
hinsichtlich der Nutzungszeiten
- Heizung -
Maßnahmen zur Einsparung von Gas
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Temperaturabsenkungen gemäß Muster der KEAN
(siehe Tabellen in der Anlage)
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Temperaturabsenkung Hallenbad mit Option des
Abschaltens / Prüfung von Konzentration des Schwimmunterrichts auf wenige
Monate.
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Optimierung der Heizkreise (BHKW wird repariert,
Wärme soll direkt an Oberschule
abgegeben werden. Bisher Verluste durch Wärmetauscher, diese werden ausgebaut)
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Optimierung der Büroraumgestaltung (Heizkörper
von Mobiliar freihalten, Thermostate reinigen)
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Heizungen entlüften mit Beginn der Heizperiode
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Reflexionsfolie hinter Heizkörpern anbringen
- Warmwasser
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Reduzierung der Temperaturen von Warmwasser auf
hygienisch verträgliches Niveau
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Abschaltung von Warmwasser ausschließlich
nach gebäudespezifischer Prüfung durch Installateur. Bei Abschaltungen sind
mindestens regelmäßige Spülungen des Systems notwendig. Eine Dekontaminierung
des Leitungssystems übersteigt die Einsparungen durch Abschaltungen um ein
Vielfaches.
- Lüftung und
Luftdichtheit
·
Reparaturarbeiten
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Während des Heizbetriebes sind
Gebäude-Eingangstüren, Windfänge, Hallentüren, Garagen- und Kellertüren sowie
sämtliche Fenster geschlossen zu halten. Zum Lüften der Räume sind die Fenster
kurzzeitig voll zu öffnen und danach wieder zu schließen (keine
Kippstellung). Ständig geöffnete oder gekippte Fenster oder geöffnete
Lüftungsklappen in den Fenstern sind ein Zeichen für überheizte Räume. In
solchen Fällen ist die Absenkung der Vorlauftemperatur vorzunehmen.
Auf keinen Fall darf während des Heizbetriebes die Regulierung der
Raumtemperatur durch Öffnen und Schließen der Fenster geschehen.
- Strom 1 -
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Beleuchtung in Liegenschaften (sukzessive
Umstellung auf LED, keine Illumination zu Dekorationszwecken von Gebäuden,
Abschaltungen, Bewegungsmelder für unregelmäßig und kurzzeitig genutzte Räume
(Keller, Toiletten, Flure)
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Zeitlich reduzierte (z. B. nur am Wochenende)
oder keine Weihnachtsbeleuchtung
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Beleuchtung Straße 1 (Prüfung der Möglichkeiten,
um Einklang mit Verkehrssicherungspflicht zu wahren)
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Beleuchtung Straße 2 – sukzessive Umstellung auf
LED
- Strom 2 –
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Perspektivisch PV auf Dächern der Liegenschaften
(in Arbeit)
- Kommunikation
Nach Außen à Hilfestellung
geben, Vorbild sein
Nach Innen à Sensibilisierung
und evtl. Dienstanweisung