Betreff
Einsparmöglichkeiten von Strom und Gas in städtischen Liegenschaften
Vorlage
DS-19-0117
Art
Sitzungsvorlage

In den städtischen Liegenschaften sind bereits folgende Energieeinsparmaßnahmen erfolgt:

  • Hausmeister in städtischen Liegenschaften im November 2021 geschult
  • Auf- und Ausbau des Energiemanagements

 

Aufgrund der Energiekrise sollte / könnte darüber hinaus folgendes beachtet werden:

 

  1. Allgemein

·         Grundsätzliche Orientierung an den Vorgaben des Bundes für den öffentlichen Bereich

·         Optimierung sämtlicher technischen Anlagen hinsichtlich der Nutzungszeiten

 

  1. Heizung - Maßnahmen zur Einsparung von Gas

·         Temperaturabsenkungen gemäß Muster der KEAN (siehe Tabellen in der Anlage)

·         Temperaturabsenkung Hallenbad mit Option des Abschaltens / Prüfung von Konzentration des Schwimmunterrichts auf wenige Monate.

·         Optimierung der Heizkreise (BHKW wird repariert, Wärme soll direkt an Oberschule abgegeben werden. Bisher Verluste durch Wärmetauscher, diese werden ausgebaut)

·         Optimierung der Büroraumgestaltung (Heizkörper von Mobiliar freihalten, Thermostate reinigen)

·         Heizungen entlüften mit Beginn der Heizperiode

·         Reflexionsfolie hinter Heizkörpern anbringen

 

  1. Warmwasser

·         Reduzierung der Temperaturen von Warmwasser auf hygienisch verträgliches Niveau

·         Abschaltung von Warmwasser ausschließlich nach gebäudespezifischer Prüfung durch Installateur. Bei Abschaltungen sind mindestens regelmäßige Spülungen des Systems notwendig. Eine Dekontaminierung des Leitungssystems übersteigt die Einsparungen durch Abschaltungen um ein Vielfaches.

 

 

  1. Lüftung und Luftdichtheit

·         Reparaturarbeiten

·         Während des Heizbetriebes sind Gebäude-Eingangstüren, Windfänge, Hallentüren, Garagen- und Kellertüren sowie sämtliche Fenster geschlossen zu halten. Zum Lüften der Räume sind die Fenster kurzzeitig voll zu öffnen und danach wieder zu schließen (keine Kippstellung). Ständig geöffnete oder gekippte Fenster oder geöffnete Lüftungsklappen in den Fenstern sind ein Zeichen für überheizte Räume. In solchen Fällen ist die Absenkung der Vorlauftemperatur vorzunehmen.

Auf keinen Fall darf während des Heizbetriebes die Regulierung der Raumtemperatur durch Öffnen und Schließen der Fenster geschehen.

 

  1. Strom 1 -

·         Beleuchtung in Liegenschaften (sukzessive Umstellung auf LED, keine Illumination zu Dekorationszwecken von Gebäuden, Abschaltungen, Bewegungsmelder für unregelmäßig und kurzzeitig genutzte Räume (Keller, Toiletten, Flure)

·         Zeitlich reduzierte (z. B. nur am Wochenende) oder keine Weihnachtsbeleuchtung

·         Beleuchtung Straße 1 (Prüfung der Möglichkeiten, um Einklang mit Verkehrssicherungspflicht zu wahren)

·         Beleuchtung Straße 2 – sukzessive Umstellung auf LED

 

  1. Strom 2

·         Perspektivisch PV auf Dächern der Liegenschaften (in Arbeit)

 

  1. Kommunikation

Nach Außen       à           Hilfestellung geben, Vorbild sein 

Nach Innen        à           Sensibilisierung und evtl. Dienstanweisung