Betreff
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
DS-19-0128
Art
Sitzungsvorlage

1. Unterrichtung des Rates in Fällen von unerheblicher Bedeutung

Gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG entscheidet in Fällen von unerheblicher Bedeutung (unter 2.000,00 € im konsumtiven Bereich, unter 5.000,00 € im investiven Bereich sowie weitere Angelegenheiten nach § 6 der Haushaltssatzung, u. a. über- und außerplanmäßige Tilgung von Darlehn) der Bürgermeister; der Rat ist zu unterrichten.

 

a)       Anschaffung von Gegenständen im Rahmen der inklusiven Schule

Für eine Schülerin der Grundschule Kardinal-von-Galen ist eine Lautsprecheranlage zum Preis von 8.122,50 € angeschafft worden. Für die Anschaffung von Gegenständen im Rahmen der inklusiven Schule stehen Mittel im Haushalt (Haushaltsreste) in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung.

Die Anschaffung wird vom Land gefördert.

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 3.122,50 € wurden vom Bürgermeister genehmigt.

 

Der Rat wird hiermit entsprechend unterrichtet.