Betreff
Prüfung der städtischen Liegenschaften hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaik
Vorlage
DS-19-0129
Art
Sitzungsvorlage

Die Stadt Dinklage möchte mit dem Bau von Solarstromanlagen, respektive Photovoltaik, auf geeigneten Dachflächen der städtischen Liegenschaften in eine nachhaltige Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien investieren. Neben der Reduzierung des CO2 Ausstoßes und dem damit verbundenen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes, wird durch diese Maßnahme die Eigenversorgung der Stadt vorangetrieben und ein wichtiger Stein für den Weg, hin zum Status Energieautarkie und CO2 Neutralität gelegt. Die gutachterliche Darstellung erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt erfolgt Prüfung der Wirtschaftlichkeit, welche mit dem hier verfassten Beschluss erfolgen soll. Im zweiten Schritt, bei positivem Befund aus dem ersten Schritt, erfolgt die Prüfung der Statik.


Die Kosten für Gutachten zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit (Schritt 1) belaufen sich auf ca. 750 Euro pro Liegenschaft.  Hier besteht die Möglichkeit, nach Umsetzung einer Anlage – der ein gefördertes Gutachten durch die Klimaschutz und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) voraus gegangen ist – für eine weitere Liegenschaft ein gefördertes Gutachten durch die KEAN erstellen zu lassen. Dieses Förderverfahren hat repetitiven Charakter.

Die Kosten für die gutachterliche Prüfung der Statik (Schritt 2) variieren aufgrund der unterschiedlichen baulichen Konstruktionen und können entsprechend an dieser Stelle nicht allgemeingültig für die Liegenschaften der Stadt Dinklage dargestellt werden. 


Einsparung von CO2