Betreff
Besetzung der Gremien im zukünftigen Interkommunalen Gewerbegebiet BaDiHo
Vorlage
DS-19-0142
Art
Sitzungsvorlage

Bei der gemeinsamen Ratssitzung am 01.09.2022 wurde die Frage aufgeworfen, wie die Einbindung der ehrenamtlichen Ratsmitglieder in das Projekt „Interkommunales Gewerbegebiet BaDiHo“ sichergestellt werden könnte. Die vier Bürgermeister bekamen den Auftrag, hierfür eine Konstruktion zu erarbeiten. Im Vorfeld der gemeinsamen Pressekonferenz am 12.09.2022 trafen sich die vier Bürgermeister aus Badbergen, Dinklage, Holdorf und der Samtgemeinde Artland und entwickelten folgenden Vorschlag:

1)      Für die zentralen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet BaDiHo entstehen, soll ein sogenannter „Ratsausschuss“ eingerichtet werden. Unabhängig von der Größe der jeweiligen Kommune bzw. von der einzubringenden Fläche in das Gewerbegebiet soll jede Kommune fünf Ratsmitglieder stellen. Dazu entsendet jede Kommune den Bürgermeister und die/den jeweiligen Bauamtsleiter/in, so dass dieses Gremium aus 28 Personen besteht.

Die Verteilung der fünf Sitze auf den jeweiligen Rat entscheidet jede Kommune für sich. Sollte wie in den anderen Ratsausschüssen auch das Verfahren nach d´Hondt angewendet werden, dann ergibt sich folgende Sitzverteilung:

 

CDU :               3 Sitze

SPD :               1 Sitz

BFD :               1 Sitz

Grüne :            0 Sitze

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält demnach keinen Sitz, sind aber – wenn die gesetzlichen Vorschriften zur Bildung von Ausschüssen angewendet werden sollen – berechtigt, einen Sitz mit beratender Stimme zu entsenden.

 

Da es sich hierbei allerdings um keinen Ausschuss des Rates nach den Vorschriften des NKomVG handelt, ist der Rat in seiner Entscheidung frei.

 

2)      Zur Vorbereitung der Sitzungen des Ratsausschusses soll eine „Lenkungsgruppe“ etabliert werden. Diese soll aus jeweils zwei Ratsmitgliedern und den jeweiligen Bürgermeistern bestehen, so dass sich hierbei max. zwölf Personen treffen. Die Bauamtsleiterinnen bzw. Bauamtsleiter werden bei Bedarf hinzugezogen.

Es muss keine Personenidentität zwischen den Ratsausschussmitgliedern und den Lenkungsgruppenmitgliedern bestehen.