Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dinklage
Vorlage
DS-19-0144
Art
Sitzungsvorlage

Zum 01. Januar 2023 wechselt der OOWV mit der Sparte der Abwasserbeseitigung in das Gebühren- und Beitragsrecht. Im Zuge dessen sind eine Vielzahl von Satzungen zu erlassen und zu veröffentlichen. Aus der derzeit geltenden Hauptsatzung der Stadt Dinklage sind Satzungen in der Oldenburgischen Volkszeitung zu veröffentlichen, damit sie rechtskräftig werden. Aufgrund der großen Anzahl an anstehenden Veröffentlichungen wäre dies jedoch sehr kostspielig und aufwendig. Der OOWV ist somit an alle betroffenen Kommunen herangetreten und hat darum gebeten, die Hauptsatzungen dahingehend zu ändern, dass Veröffentlichungen in Zukunft auch über digitale Medien möglich sind.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Dinklage in seiner derzeitigen Fassung vom 01.04.2012 soll somit insbesondere dahingehend geändert werden, dass in Zukunft sämtliche Bekanntmachung der Stadt im elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Dinklage (www.dinklage.de) veröffentlicht werden. In der Oldenburgischen Volkszeitung soll lediglich ein Hinweis auf eine neue Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt erfolgen.

 

Diese Form der Veröffentlichung ist mit § 11 Abs. 3 NKomVG vereinbar, wo die Verkündung von Bekanntmachungen in einem elektronisch amtlichen Verkündungsblatt auf der Internetseite der Kommune explizit zugelassen ist. Durch die dahingehende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dinklage wird der digitalen Entwicklung der Gesellschaft und dem geänderten Kommunikationsverhalten der Bevölkerung Rechnung getragen und es kann schneller und einfacher auf entsprechende Bekanntmachungen zugegriffen werden. Außerdem lassen sich dadurch erhebliche Kosten einsparen, da lediglich kurze Hinweise über eine neue Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung eingestellt werden müssen. Letztlich ist noch anzufügen, dass die Zahl der Haushalte, die über einen Internetzugang verfügen, größer ist als die Anzahl der Haushalte mit Zeitungsabonnements.  

 

In der Anlage dieser Sitzungsvorlage ist eine Synopse angefügt, aus der die Änderungen hervorgehen. Auf der linken Seite ist die aktuell geltende Hauptsatzung der Stadt Dinklage dargestellt. Die rechte Seite der Gegenüberstellung zeigt mit entsprechenden Markierungen die geänderten Aspekte in der Hauptsatzung. Die weiteren Änderungen entsprechen der Mustersatzung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.