Betreff
Straßenendausbau von sanierungsbedürftigen Straßen; hier: Festlegung der Ausbaustandards
Vorlage
DS-19-0154
Art
Sitzungsvorlage

In den kommenden Jahren sind im Stadtgebiet Dinklage zahlreiche ältere Straßen zu sanieren. Neben der Herstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung sind die Straßenoberflächen zu erneuern und die Beleuchtung ist zu optimieren. Im Zuge des Ausbaus werden die Versorgungsträger beteiligt, um bei Bedarf die Leitungen zu erneuern und / oder zu erweitern.

Für die Sanierung der Straßen soll ein Ausbaustandard festgelegt werden mit dem Ziel, ein einheitliches und ruhiges Stadtbild zu erreichen und die Straße zur Aufnahme des Verkehrs und zur Erschließung der Anliegergrundstücke entsprechend auszubauen.

Die Straßenraumbreiten in den zu sanierenden Straßen bewegen sich von ca. 6,00 bis 10,00 m. Beim Straßenquerschnitt sollte für die Fahrbahn eine Breite von 5,50 m erreicht werden, um ein Begegnen des Kfz- Verkehrs zu gewährleisten. Bei einem niveaugleichen Ausbau kann die Breite variieren. Die Wahl der Oberflächenbefestigung (Schwarzdecke oder Betonsteinpflaster) richtet sich nach der räumlichen Lage der Straße und der Beanspruchung. Bei ausreichender Straßenbreite ist mindestens ein farblich von der Fahrbahn abgesetzter Gehweg für die schwächeren Verkehrsteilnehmer anzulegen. Baum- oder Pflanzbeete sind einzuplanen, ihre Lage ist mit den Anliegern abzustimmen. Auf Grünstreifen ist zu verzichten, da diese überwiegend zum Parken genutzt werden und es dadurch zu Verunreinigung mit auslaufendem Öl kommen kann. Außerdem ist die Pflege durch den städtischen Bauhof nicht in der gewünschten Qualität zu leisten. Zur Reduzierung der Versiegelung ist im Zuge der Planung zu prüfen, ob die Bodenverhältnisse für eine Anlegung von eingefassten Grünabschnitten mit biodiverser Bepflanzung - ggf. auch als Versickerungsmöglichkeit -  geeignet sind.  

Grundlage jeder Planung ist die Einhaltung aller technischen Vorgaben (z. B. die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, die FFL-Richtlinien zur Anlegung von Baumbeeten etc.) unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte.

Seitens der Versorgungsträger gibt es die Vorgabe, dass die Leitungen grundsätzlich nicht unter Schwarzdecken und Bord- / Rinnenanlagen verlegt werden sollen.

Die jeweilige Ausbauplanung für die Straßensanierung wird in den politischen Gremien beraten und anschließend in einer Anliegerversammlung vorgestellt.